Verbandsversammlung beschließt Satzung der Teilfortschreibung Windenergie
Der Regionalverband Karlsruhe hat einen wichtigen Schritt für den Ausbau der Windenergie in der Region gemacht. In seiner Sitzung am 17. Dezember hat die Verbandsversammlung den Satzungsbeschluss für die Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans 2025 gefasst. Damit ist nach mehreren Jahren Planung festgelegt, in welchen Bereichen künftig Windenergieanlagen möglich sind – und wo nicht.
Mit großer Mehrheit stimmten die Mitglieder des Gremiums für den Beschluss. Der Regionalplan schafft damit erstmals verbindliche Leitplanken für den Ausbau der Windenergie in der gesamten Region Karlsruhe. Ziel ist es, den Ausbau geordnet zu steuern und gleichzeitig Konflikte mit Mensch, Natur und Landschaft so gering wie möglich zu halten.
Der Vorsitzende des Verbandes, der Karlsruher Landrat Christoph Schnaudigel, sprach von einem langen und anspruchsvollen Weg. „Dieser Beschluss markiert den Abschluss eines langwierigen, hochkomplexen und schwierigen Planungsprozesses zu einem polarisierenden Thema, der nicht nur planerisches und technisches Fachwissen voraussetzt, sondern auch die kommunalen Belange bestmöglich berücksichtigt“, erklärte Schnaudigel. Mit der Entscheidung würden nun die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen, um Windenergie an objektiv ausgewählten Standorten auszubauen.
Dass nicht alle ausgewiesenen Flächen unumstritten sind, sei dabei absehbar gewesen. Schnaudigel verwies in diesem Zusammenhang auch auf den jüngsten Bürgerentscheid in Bruchsal. Dieser habe gezeigt, dass die Windenergienutzung zwar häufig sehr emotional diskutiert werde, aber nicht zwangsläufig auf eine mehrheitliche Ablehnung stoße.
Hintergrund des Plans sind klare gesetzliche Vorgaben von Bund und Land. Baden-Württemberg verlangt, dass mindestens 1,8 Prozent der Regionsfläche für Windenergie gesichert werden. Dieses Ziel erreicht der Regionalverband nun knapp, aber deutlich: Insgesamt 52 sogenannte Vorranggebiete machen rund 1,9 Prozent der Fläche aus. In diesen Gebieten hat die Windenergienutzung Vorrang vor anderen Nutzungen.
Ein Bauzwang entsteht dadurch jedoch nicht. Wie der Verbandsdirektor erläutert, werden die Flächen lediglich für die Windenergienutzung reserviert. Ob dort tatsächlich Anlagen entstehen, entscheiden die jeweiligen Grundstückseigentümer und Betreiber. Zusätzlich sind für jedes einzelne Projekt weiterhin Genehmigungen der zuständigen Landratsämter erforderlich.
Ein besonders umstrittenes Vorranggebiet, die „Rote Lache“, wurde aus dem aktuellen Verfahren herausgenommen. Dieses Gebiet war in früheren Entwürfen noch enthalten, wird nun aber separat weiter betrachtet. Grund dafür waren spät eingegangene Stellungnahmen aus Sicht des Denkmalschutzes, die vor dem Satzungsbeschluss nicht mehr abschließend geprüft werden konnten. Mit der Ausklammerung wollte der Verband das übrige Verfahren rechtssicher abschließen.
Der Planungsprozess selbst begann bereits im Jahr 2022 und erstreckte sich über mehr als drei Jahre. In zwei formellen Beteiligungsrunden in den Jahren 2024 und 2025 gingen rund 15.000 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Behörden und anderen öffentlichen Stellen ein. Diese wurden geprüft und, wo möglich, in die Planung eingearbeitet. Im Mittelpunkt standen dabei der Schutz der Bevölkerung sowie von Natur und Landschaft unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten.
Mit dem nun beschlossenen Plan sieht der Regionalverband eine wichtige Grundlage für die Energiewende in der Region geschaffen. Verbandsdirektor Proske zeigte sich überzeugt, dass die Windenergie damit künftig an den dafür am besten geeigneten Standorten und im Interesse des Allgemeinwohls ausgebaut werden kann.
