Gericht erklärt Bürgerbegehren für zulässig – Stadt prüft Rechtsmittel
Damit hat man ganz offenkundig im Bruchsal Rathaus in dieser Form nicht gerechnet: Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat in einem Eilbeschluss das Bürgerbegehren „Kein Windrad im Wald“ für vorläufig zulässig erklärt. Eine Bürgerinitiative hatte sich zuvor gegen den geplanten Bau von Windkraftanlagen im südlichen Stadtgebiet von Bruchsal ausgesprochen und einen Bürgerentscheid gefordert. Die Stadt Bruchsal muss nun abwarten, wie der Gemeinderat am 29. September 2025 über das Begehren entscheidet.
Hintergrund: Streit um Windkraft im Bruchsaler Süden
Die jüngste gerichtliche Klärung hat natürlich eine Vorgeschichte: Im April 2024 beschloss der Gemeinderat, städtische Flächen für Windkraft zu reservieren. Im Mai des Folgejahres folgte dann der Abschluss eines sogenannten „Poolingvertrages“ mit privaten Grundstückseigentümern, der die Verpachtung von Flächen für Windenergieanlagen regelt. Ein solcher Vertrag kommt dort zustande, wo mehrere Spieler sich zusammentun, um gemeinsam Aufträge zu stemmen, Kosten zu teilen und Risiken zu verringern – also eine Art Arbeitsgemeinschaft auf Vertragsbasis. Die Bürgerinitiative sammelte daraufhin fast 3.000 Unterschriften und reichte im Sommer ein Bürgerbegehren ein. Sie fordert einen Bürgerentscheid der klären sollte, ob die Stadt den Poolingvertrag und damit den Bau von Windrädern im Wald und auf angrenzenden Ackerflächen stoppen soll.
Gericht: Begehren zulässig, aber keine einstweilige Anordnung
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe bestätigte nun am 15. September, dass das Bürgerbegehren formal zulässig ist, wie das Gericht in einer öffentlichen Pressemitteilung ausführt. Die gestellte Frage sei klar genug, und das Anliegen nicht rechtswidrig. ABER: Eine weitergehende einstweilige Anordnung, die der Stadt verbieten würde, den Vertrag weiter umzusetzen, lehnte das Gericht jedoch ab. Es vertraut darauf, dass die Stadt das Verfahren nicht behindern wird.
Reaktion der Stadt: Prüfung von Rechtsmitteln
Oberbürgermeisterin Cornelia Petzold-Schick zeigte sich überrascht von der Entscheidung: „Die Begründung des Gerichts weicht deutlich von der bisherigen Rechtsprechung ab.“ Die Stadt prüft nun, ob sie gegen den Beschluss Rechtsmittel einlegen wird.
Nächste Schritte
Der Gemeinderat wird am 29. September 2025 über das Bürgerbegehren abstimmen. Sollte er diesem zustimmen, könnte es zu einem Bürgerentscheid kommen. Bis dahin bleibt der Poolingvertrag vorerst in Kraft.
Fazit: Der Streit um die Windkraft in Bruchsal geht in die nächste Runde. Während die Bürgerinitiative einen Erfolg verbuchen kann, bleibt die Zukunft des Projekts ungewiss.