Nach Tierpark Hambrücken nun auch Forst betroffen- Schutzmaßnahmen für Geflügelhalter – Landkreis Karlsruhe erlässt Allgemeinverfügung
Die Nachricht trifft nicht nur Tierliebhaber im Landkreis Karlsruhe schwer: Die hochpathogene aviäre Influenza (HPAI), besser bekannt als Vogelgrippe, wurde sowohl in Hambrücken als auch in Forst nachgewiesen. Betroffen sind sowohl wild lebende als auch gehaltene Vögel. Weil vermutlich ein infizierter Wildvogel die Tiere im Tierpark Hambrücken mit dem Virus infiziert hat, mussten in der Folge dort rund 200 Tiere getötet werden – laut Veterinäramt eine drastische, aber notwendige Maßnahme, wie spätere Untersuchungen bestätigten.
Auch in Forst wurde nun das Virus bei zwei verendeten Hühnern im örtlichen Vogelpark nachgewiesen, wie das Landratsamt Karlsruhe in einer Mitteilung bekannt gibt
Sorge um seltene Vogelarten
Besonders tragisch ist die Situation, da in den betroffenen Vogelparks in Hambrücken und Forst zahlreiche seltene und schützenswerte Vogelarten leben. Während in Hambrücken viele Tiere direkt getötet werden mussten, setzt das Veterinäramt jedoch teilweise auch auf Separierung und weitere Untersuchungen. Beide Parks bleiben vorerst gesperrt, was den Verantwortlichen und Besuchern gleichermaßen zusetzt.
Nach den nun weiteren bestätigten Fällen aus Forst, haben das Landratsamt Karlsruhe und das angeschlossene Veterinäramt nun eine Allgemeinverfügung erlassen, die darauf abzielt, weitere Infektionen so gut wie möglich zu unterbinden. Für Geflügelhalter in den Gemeinden Hambrücken und Forst bedeutet die Situation ab Samstag: Hühner, Enten, Gänse und andere Arten müssen zwingend in geschlossenen Ställen untergebracht werden, um den Kontakt mit Wildvögeln zu verhindern. Auch Geflügelmärkte und Ausstellungen sind untersagt.
“Für alle Vogelhalter, insbesondere im Bereich der Rheinschiene, wird die Einhaltung und Umsetzung entsprechender Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz der eigenen Bestände dringend empfohlen“, so Dr. Joachim Thierer, Leiter des Amtes für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung im Landratsamt Karlsruhe.
Keine Gefahr für Menschen – aber Vorsicht geboten
Obwohl das H5N1-Virus bislang nicht auf Menschen übertragbar ist, sollten tote oder kranke Wildvögel nicht berührt werden. Stattdessen bittet das Veterinäramt, solche Funde unter der Telefonnummer 0721 936-83020 zu melden. Auch Haustiere wie Hunde und Katzen sollten von Fundorten ferngehalten werden, um eine mögliche Verschleppung des Virus zu vermeiden.
Die Einzelheiten der Allgemeinverfügung können ab dem morgigen Freitag auf der Homepage des Landratsamtes Karlsruhe www.landkreis-karlsruhe.de unter der Rubrik „Aktuelles – Amtliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden.