Unterbringung von Obdachlosen in Bretten gesichert

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Das Ordnungsamt der Stadt Bretten nimmt Stellung zur Unterbringung von Obdachlosen in Zeiten der Corona-Krise

Seit der Zuspitzung der Corona-Krise in Deutschland hat sich die Anzahl der Obdachlosen in Bretten mit zwei Fällen geringfügig erhöht. Somit liegt die Zahl der Obdachlosen im Raum Bretten bei insgesamt zwölf. „Das Ordnungsamt stellt sicher, dass trotz der geltenden Kontaktverbote Hilfebedürftige eine Notunterkunft erhalten, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.“, so Oberbürgermeister Martin Wolff.

Sollte es zu einer Corona-Infektion in einer Obdachlosenunterkunft kommen, ist die Stadt Bretten vorbereitet: die infizierten Personen werden von den anderen getrennt. Entsprechende Räumlichkeiten hierfür sind vorhanden. Die Unterkünfte dienen als absolute Notunterbringung und erfüllen die Standards zum Schutz vor den Unbilden des Wetters. Die Unterkünfte in Bretten sind sogar über die Grenzen der Mindestausstattung nach der Rechtsprechung ausgestattet, versichert der Ordnungsamtsleiter Simon Bolg.

Das Brettener Ordnungsamt ist als Ortspolizeibehörde zuständig für die Vermeidung „unfreiwilliger Obdachlosigkeit“. Dies ist beispielsweise der Fall wenn die Wohnung aufgrund eines Brand- oder Wasserschadens nicht mehr bewohnbar ist. Auch wenn aufgrund zu hoher Mietrückstände eine Räumungsklage ansteht, hilft das Ordnungsamt. „Jeder der Hilfe benötigt, bekommt auch Hilfe“, so Simon Bolg.

Das Ordnungsamt bietet deshalb auch Beratung zur Vermeidung von Obdachlosigkeit an. So greift seit dem 1. April 2020 bis zum 30. Juni 2020 der besondere Kündigungsschutz nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Sollte der Mieter glaubhaft machen, dass eine Nichtleistung der fälligen Miete auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht, greift dieser besondere Kündigungsschutz.
„Gerade hierauf werden wir bei der Beratung ein besonderes Augenmerk legen“, versichert die dafür zuständige Sachgebietsleiterin Christine Klein.

Auf eine eventuelle Erhöhung der Anzahl von Obdachlosen aufgrund von häuslicher Gewalt, bedingt durch die Ausgangsbeschränkungen, ist man ebenfalls vorbereitet.

Durchreisende Obdachlose bzw. Obdachlose, die in keine Notunterkunft möchten und deshalb auf der Straße leben, sind eher ein Phänomen von Großstädten und kommen in Bretten so gut wie nicht vor.

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