Sperrstunde für die Gastronomie kommt – Gesundheitsamt Karlsruhe erlässt neue Allgemeinverfügung

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Grenzwerte im Landkreis Karlsruhe überschritten – Weitergehende Maßnahmen bereits ab Mitternacht

Auch in der Region steigt die Zahl der mit dem Coronavirus infizierten Personen weiter an. Die aktuelle 7 – Tage Inzidenz für den Landkreis Karlsruhe liegt derzeit mit 53,9 deutlich über dem gesetzten Grenzwert. Das Gesundheitsamt Karlsruhe erlässt daher nach vorheriger Beteiligung der kreisangehörigen Städten und Gemeinden für den Landkreis Karlsruhe eine ab heute Nacht um null Uhr in Kraft tretende Allgemeinverfügung. Die Regelungen gehen dabei teilweise über die aktuell gültige Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg hinaus.

Wir fassen die wesentlichen Punkte an dieser Stelle auf das Wesentliche reduziert zusammen. Wichtige Details und die exakten Formulierungen können Sie unter diesem Link auf der Webseite des Landkreises Karlsruhe nachlesen.

Erweiterte Maskenpflicht

Wie bereits seit Montag bekannt, gilt eine erweiterte Maskenpflicht auf allen öffentlichen Straßen, Wegen, Grünanlagen und Plätzen. Das Tragen einer geeigneten Mund-Nasen Bedeckung ist auf all diesen Anlagen im Landkreis Karlsruhe Pflicht, es sei denn ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen kann eingehalten werden. Schutzschilde, Kinnvisiere oder ähnliches sind ausdrücklich keine geeigneten Mund-Nasen-Bedeckungen.

Über die bisherige Verordnung hinaus geht die Pflicht, eine solche Maske auch auf Märkten und Messen zu tragen. Dazu zählen beispielsweise Wochenmärkte, oder – falls Sie in welcher Form auch immer stattfinden sollten – Weihnachtsmärkte. Das Tragen der Maske ist dabei nicht nur an den Ständen Pflicht, sondern auch auf allen Laufwegen.

Sperrstunde für die Gastronomie

Im gesamten Landkreis Karlsruhe gilt ab Samstag für Speise- und Schankwirtschaften eine Sperrstunde ab 23 Uhr, welche um 6 Uhr am darauffolgenden Morgen endet. Darüber hinaus wird der Alkoholverkauf am Wochenende eingeschränkt.

Alkohol

Gaststätten, Tankstellen oder andere Verkaufsstellen dürfen freitags, samstags und vor Feiertagen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr keine alkoholischen Getränke über die Straße verkaufen. Ebenso wenig darf auf öffentlichen Flächen Alkohol in dieser Zeit konsumiert werden.

Private Veranstaltungen

Private Veranstaltungen dürfen mit maximal zehn Teilnehmern weiterhin stattfinden. Anders als in der Corona-Verordnung des Landes gesetzt, darf diese Zahl aber auch beim Zusammenkommen von Verwandten oder Angehöriger zweier unterschiedlicher Haushalte nicht überschritten werden.

Link

Allgemeinverfügung des Landkreises Karlsruhe

Unter diesem Link finden Sie die ab heute Nacht gültige Allgemeinverfügung des Landkreises Karlsruhe in ihrer vollen Fassung inklusive Erläuterungen und Begründungen

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1 Gedanke zu „Sperrstunde für die Gastronomie kommt – Gesundheitsamt Karlsruhe erlässt neue Allgemeinverfügung“

  1. Was soll die Sperrstunde ?
    Es ist doch erwiesen, dass momentan die größte Ausbreitung des Virus im privaten Bereich erfolgt. Die Verordnung treibt aber die Menschen gerade dahin zusammen.
    Verbote erlassen ist eben sehr einfach, nachdenken nicht !

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