Sinsheim: Haftbefehl gegen 20-jährigen wegen des Verdachts der schweren Brandstiftung

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Haftbefehl außer Vollzug

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde Haftbefehl gegen einen 20-jährigen Mann erlassen. Er steht im dringenden Verdacht, am Freitag, den 07. Januar 2022, kurz nach 23 Uhr mindestens einen Böller in eine von drei Mülltonnen geworfen zu haben, die an der Wand eines Wohnhauses in Sinsheim-Eschelbach standen. Dadurch gerieten alle drei Mülltonnen samt Inhalt und die Rahmen zweier Fenster des Hauses in Brand; darüber hinaus wurde die Fassade des Anwesens beschädigt. Insgesamt entstand ein Schaden von rund 6.000.- Euro. Ein Zeuge hatte das Feuer bemerkt, die Mülltonnen von der Hauswand weggezogen und somit einen größeren Schaden verhindert.

Hinweise eines weiteren Zeugen brachten die Brandexperten der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg auf die Spur des jungen Mannes. Dieser konnte am Mittwoch, den 19. Januar, festgenommen werden. Der von der Staatsanwaltschaft Heidelberg erwirkte Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts der schweren Brandstiftung in Tateinheit mit Sachbeschädigung wurde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.

Ob der 20-Jährige für weitere, bislang nicht aufgeklärte Brände seit Anfang 2020 im Sinsheimer Raum verantwortlich ist, ist Gegenstand weiterer Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg.

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim (ots)

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