Prozess endet – Urteil nach Tötungsdelikt in St. Leon-Rot gefallen

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11 Jahre Jugendstrafe für 18-jährigen Angeklagten

Die Tat hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Ein Schüler eines Gymnasiums in St. Leon-Rot hatte im Januar eine Mitschülerin mit einem Messer angegriffen und tödlich verletzt. Das Landgericht Heidelberg hat heute im Strafverfahren wegen Mordes und Körperverletzung ein Urteil gefällt und eine Jugendstrafe von 11 Jahren verhängt. Die Große Jugendkammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte in einem Aufenthaltsraum der gemeinsamen Schule das Mädchen mit einem Messer tödlich verletzte. Laut Pressemitteilung des Landgerichts stach er ihr mehrfach in den Nacken, den oberen Rücken, den Hals und den Brustkorb, woraufhin die Schülerin noch vor Ort verstarb. Die grausige Tat war offenbar nicht der erste Übergriff. Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte bereits im November 2023 die Geschädigte durch Faustschläge gegen Gesicht und Oberkörper erheblich verletzt hatte.

Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn die vorsätzliche Tötung und die Körperverletzung eingeräumt. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage hatten eine Jugendstrafe von 13 Jahren wegen Mordes gefordert, während die Verteidigung eine Verurteilung zu 8 Jahren wegen Totschlags beantragte. Hintergrund: Der Strafrahmen für eine Jugendstrafe bei vorsätzlichen Tötungen reicht von 6 Monaten bis zu 10 Jahren, bei Mord kann er aufgrund der besonderen Schwere der Schuld bis zu 15 Jahre betragen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte kann innerhalb einer Woche Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.

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