Östringen: Tempolimit von 30 Stundenkilometern für weitere Straßenabschnitte geplant

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Fortschreibung des Lärmaktionsplans vom Gemeinderat verabschiedet

Bei seiner jüngsten Sitzung befasste sich der Östringer Gemeinderat mit der turnusgemäß anstehenden Fortschreibung des kommunalen Lärmaktionsplans und billigte den von der Verwaltung dazu vorgelegten Entwurf mit einmütigem Votum. Wie Bürgermeister Felix Geider und Peter Koehler von dem mit der Ausarbeitung der Expertise beauftragten Karlsruher Ingenieurbüro für Verkehrswesen Koehler & Leutwein bei der Sitzung darlegten, habe sich bei der Neukartierung des Straßenverkehrslärms auf Basis aktueller Verkehrsdaten gezeigt, dass im Bereich der Ortsdurchfahrtsstraßen in Östringen und Odenheim weiterhin vergleichsweise hohe Lärmemissionen vorliegen. So erreichen die Belastungswerte an den Gebäuden im Östringer Stadtzentrum entlang der Bundesstraße 292, auf der bereits ganztägig ein Tempolimit von 30 Stundenkilometern gilt, weiterhin sogenannte Tag-Abend-Nacht-Geräuschpegel zwischen 60 und 75 dB(A) beziehungsweise alleine auf die Nachtstunden bezogen bis zu 65 dB(A).

Auch für die Odenheimer Ortsdurchfahrt der Landesstraße 552, für die von der Unteren Straßenverkehrsbehörde im Mai vorigen Jahres aus Gründen des Lärmschutzes ebenfalls „Tempo 30“ angeordnet wurde, sind – auf 24 Stunden bezogen – weiterhin Geräuschpegel von 65 dB(A) festgestellt worden.

Wie Verkehrsplaner Peter Koehler bei der Ratsdebatte festhielt, ist die Option, auf gesundheitsschädlichen Verkehrslärm mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung zu reagieren, entlang der durch Verkehrslärm belasteten Streckenabschnitte, auf denen bereits „Tempo 30“ gilt, somit „ausgereizt“.

Auf Basis der ermittelten Daten zu den Emissionen des Straßenverkehrs soll nun jedoch an der B 292 die Geschwindigkeitsbeschränkung auf einen weiteren rund 50 Meter langen Streckenabschnitt am östlichen Stadtrand ausgedehnt werden; gleiches gilt im Kernort auch für die rund 125 Meter lange Teilstrecke der in Richtung Rettigheim

führenden Kreisstraße 3521 zwischen den Einmündungen der Wiesenstraße und der Waldstraße. Zudem soll am östlichen Odenheimer Ortseingang von Tiefenbach her der Geltungsbereich von „Tempo 30“ auf der Landesstraße 552 um 60 Meter verlängert werden und auch auf einem zur Ortsmitte hin gelegenen Teilabschnitt der in Richtung Kraichtal-Neuenbürg führenden Kreisstraße 3517 soll eine solche Geschwindigkeitsbeschränkung kommen.

Insbesondere für Eigentümer von Gebäuden, bei denen im Rahmen der Neukartierung des Verkehrslärms überhöhte Fassadenpegel festgestellt wurden, denen nicht auf andere Weise abgeholfen werden kann, kommt darüber hinaus in Betracht, beim jeweils zuständigen Träger der Straßenbaulast einen Antrag auf Förderung des Einbaus von Schallschutzfenstern zu stellen.

Im Zusammenhang mit der Aktualisierung des Lärmaktionsplans beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung damit, bei den zuständigen Behörden wegen der Umsetzung der im Lärmminderungskonzept vorgesehenen Maßnahmen vorstellig zu werden.

Ein potentieller Konflikt mit den Belangen des öffentlichen Nahverkehrs hatte sich in Bezug auf den Stadtteil Odenheim schon vor dem Ratsbeschluss in der Phase der Beteiligung Träger öffentlicher Belange gezeigt. Dazu hatte der Karlsruher Verkehrsverbund vorgetragen, dass im Falle von „Tempo 30“ auf der Ortsdurchfahrt der L 552 auf der Buslinie 134 ein Zeitverlust von 68 Sekunden eintrete. Zur Kompensation will der Verkehrsverbund die nach dortiger Darlegung geringer frequentierte Haltestelle Kirchstraße aufgeben. Die Stadtverwaltung und die beauftragten Verkehrsplaner sehen hingegen nach Rücksprache mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde durchaus auch die Option, die rechnerischen Zeitverluste des Busverkehrs gegebenenfalls durch Ausweisung zusätzlicher Halteverbote beispielsweise entlang der Eppinger Straße annähernd zu kompensieren.

Im Zuge der Fortschreibung des Östringer Flächennutzungsplans hatten sich nun auch zahlreiche Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtteils Tiefenbach mit Hinweisen zu einer erhöhten Lärmbelastung an der dortigen Ortsdurchfahrt der L 552 zu Wort gemeldet. Bei der Aussprache des Gemeinderats verwies Planer Peter Koehler

insoweit allerdings darauf, dass das Fahrzeugaufkommen auf der Tiefenbacher Hauptstraße die von Bund und Land vorgegebenen sogenannten „Auslösewerte“ für die Lärmaktionsplanung deutlich unterschreite. Von der Verwaltung wurde nun eine nähere Analyse der Lärmbelastungswerte im Stadtteil Tiefenbach für die nächste Fortschreibung des Aktionsplans angekündigt.

Die Aktualisierung des Lärmaktionsplans der Stadt Östringen ist auf der kommunalen Website www.oestringen.de verfügbar.

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