Neun Jahre Jugendstrafe nach Tötung eines 13-Jährigen in Sinsheim

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Dieser Fall erschütterte die gesamte Region. Nun aber steht fest, was sich am 24. Februar diesen Jahres in einem Waldstück nahe dem Sinsheimer Stadtteil Eschelbach abgespielt hat und welche Konsequenzen der Tat folgen. Das Landgericht Heidelberg sah es im heute abgeschlossenen Prozess als erwiesen an, dass das 13-jährige Opfer vom 14-jährigen Täter in besagtes Waldstück gelockt wurde. Dort stach der Täter mit einem Messer siebenmal in den Hals und den Rücken des 13-Jährigen, welcher kurz darauf den schweren Verletzungen erlag. Der 14-Jährige Angeklagte hat zwischenzeitlich den Vorsatz der Tat eingeräumt, das Gericht stufte diese als heimtückischen Mord ein und verhängte eine neunjährige Jugendstrafe. Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig, eine Revision am Bundesgerichtshof möglich.

Der 14-Jährige ist indes kein unbeschriebenes Blatt, trat bereits in der Vergangenheit mit einem tätlichen Angriff in Erscheinung. Im November 2020 griff er einen Mitschüler an der Thomas-Morus-Realschule in Östringen mit einem Messer an. Die daraufhin folgende vorübergehende Unterbringung in einer jugendpsychiatrischen Einrichtung zeigte offenbar keine Wirkung, kurz nach seiner Entlassung ereignete sich die Bluttat von Eschelbach.

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