Öffentlich-rechtliche Vereinbarung regelt interkommunale Kooperation
Einstimmig gutgeheißen wurde nun vom Östringer Gemeinderat der Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Rahmenbedingungen für den Unterricht der städtischen Musik- und Kunstschule in Räumlichkeiten der weiteren Gemeinden des Einzugsgebiets der Bildungseinrichtung. Der überwiegende Teil des Lehrangebots in den Sparten Musik, Bildende Kunst und Tanz wird bisher und auch weiterhin in Östringen organisiert. Zugleich ermöglicht die nun mit Kronau, Angelbachtal, Malsch und Mühlhausen abgestimmte Vereinbarung die Ausweitung des Unterrichtsbetriebs in den genannten Nachbarkommunen.
Den ersten Impuls für die diesbezüglichen Verhandlungen hatte eine Anfrage aus Angelbachtal gesetzt, wo der musische Unterricht, der bisher von einem Verein getragen wurde, künftig durch die Östringer Schule abgehalten werden soll. Für die Übernahme dieses zusätzlichen Unterrichtsangebots muss die Östringer Musik- und Kunstschule gegebenenfalls die dazu erforderlichen Lehrkräfte einstellen beziehungsweise hat dies bereits getan. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung, die zuvor von den Gemeinderäten der beteiligten Kommunen gebilligt und von den Rechtsaufsichtsbehörden der Landkreise Karlsruhe und Rhein-Neckar genehmigt werden muss, soll zum nächsten Schuljahr 2023/2024 in Kraft treten.
In Östringen äußerte sich Bürgermeister Felix Geider nun erfreut darüber, dass mit dem Vertragswerk zur anteiligen Finanzierung des auswärtigen Unterrichtsbetriebs der Musk- und Kunstschule ein fairer Interessenausgleich zwischen der Stadt Östringen als Schulträgerin und den Gemeinden des Umlandsherbeigeführt werden kann.
Von Wolfgang Braunecker / Stadt Östringen