Öffentlich-rechtliche Vereinbarung regelt interkommunale Kooperation
Von Wolfgang Braunecker / Stadt Östringen
Auf Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, die jetzt vom Kommunal- und Prüfungsamt des Landratsamts Karlsruhe genehmigt wurde, arbeiten die Stadt Östringen sowie die Gemeinden Angalbachtal, Malsch und Kronau ab dem Musikschuljahr 2023/2024 in Fragen des Unterrichtsbetriebs der Musik- und Kunstschule Östringen enger zusammen.
Bei der Kooperation, die zuvor von den Gemeinderäten aller beteiligten Kommunen gutgeheißen worden war, liegt der Fokus auf der Gewährleistung und der Finanzierung eines bedarfsgerechten Unterrichtsangebots vor Ort. So ebnet die öffentlich-rechtliche Vereinbarung den Weg, dass die Musik- und Kunstschule Östringen Einzelunterricht und bei ausreichender Nachfrage Gruppenangebote wie musikalische Früherziehung, Bläserklassen oder Arbeitsgemeinschaften künftig verstärkt auch in Räumlichkeiten der Gemeinden Angelbachtal, Malsch und Kronau abhalten kann. Die diesbezügliche Kooperation sieht vor, dass Lehrkräfte und Unterrichtsmaterialien von der Musik- und Kunstschule Östringen gestellt werden; die Kosten für Lehrkräfte, Sachaufwand und Musikschulverwaltung werden von der Stadt Östringen und der jeweiligen Gemeinde, in der der Unterricht stattfindet, anteilig getragen. Vor Ort sorgt die jeweilige Kommune für geeignete Räumlichkeiten mit einer adäquaten Ausstattung, Möblierung und Internetzugang.
Wie die öffentlich-rechtliche Vereinbarung weiter vorsieht, unterstützt die Musik- und Kunstschule Östringen ferner „nach Möglichkeit und Bedarf“ die Nachwuchsarbeit der örtlichen Vereine und Gruppen der Partnerkommunen. Auf Wunsch arbeitet die Musik- und Kunstschule Östringen darüber hinaus mit den jeweiligen örtlichen Grundschulen zusammen und stimmt die Unterrichtsangebote mit den Schulleitungen ab.
Der jeweilige Finanzierungsanteil der Gemeinden, deren Bürgermeister Frank Werner (Angelbachtal), Tobias Greulich (Malsch) und Frank Burkard (Kronau) die öffentlich-rechtliche Vereinbarung noch vor der Sommerpause ebenso wie Östringens Stadtoberhaupt Felix Geider unterzeichnet hatten, ergibt sich aus der Anzahl der vor Ort abgehaltenen Wochenstunden multipliziert mit den Netto-Kosten einer Wochenstunde. Die Netto-Kosten wiederum errechnen sich aus den Primärkosten mit Personalaufwand, weiteren Sachkosten sowie Abschreibungen abzüglich der primären Erlöse mit Gebühren, Zuschüssen und Auflösungen.
Die Kosten für Gebäude und weitere Unterrichtsräume sowie für interne Service- und Steuerungsleistungen und auch sonstige kalkulatorische Kosten fließen in die Berechnungnicht mit ein.