Mit beiden Füßen auf der Bremse – Bund und Länder verständigen sich auf neue Corona-Regeln

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Kontaktbeschränkungen, Böllerverbot, 2G und mehr… Schärfere Maßnahmen auf Bund-Länder-Gipfel beschlossen

Mehr Gas bei den Impfungen, ein Corona-Krisenstab im Bundeskanzleramt und deutlich dünnere Luft für Ungeimpfte… Auf ihren heutigen Beratungen haben sich Bund und Länder auf eine Reihe von Maßnahmen verständigt, mit deren Hilfe die vierte Welle der Pandemie gebrochen und der Kampf gegen Corona intensiviert werden soll. Wir fassen die Ergebnisse der heutigen Gipfelgespräche für einen besseren Überblick zusammen. Wie immer erfolgen alle Angaben ohne Gewähr, es gilt die offizielle Sprachregelung der Bundesregierung, bzw der baden-württembergischen Landesregierung.

Krisenstab

Um schneller auf die Entwicklungen und Auswirkungen der Corona-Pandemie reagieren zu können, soll im Bundeskanzleramt ein Krisenstab eingerichtet werden, mit dem die Aktivitäten von Bund und Ländern gebündelt und koordiniert werden sollen.

Impfungen

Bis Weihnachten soll jeder der noch eine Erst-eine Zweit oder eine Auffrischimpfung (Booster) benötigt, diese auch erhalten. Bis zu 30 Millionen Impfdosen könnten auf diesem Wege noch in den nächsten drei Wochen verimpft werden. Impfungen sollen künftig auch durch über die Ärzteschaft hinausgehend qualifizierte Personen verabreicht werden dürfen, beispielsweise durch Pflegepersonal oder Apothekerinnen und Apotheker. In der Diskussion befindet sich auch ein neue Deadline für das Auslaufen des Impfstatus. Laut Bundesregierung wird derzeit auf EU-Ebene erwogen, die Gültigkeit des Impfstatus neun Monate nach der zweiten Impfung auslaufen zu lassen.

2G wird Standard

Die meisten Freizeiteinrichtungen, wie beispielsweise Theater oder Kino, aber auch Restaurants und Kneipen sollen künftig nur noch für Menschen mit vollem Impfschutz oder eine nachgewiesenen Genesung zugänglich sein. 2G – also “geimpft” oder “genesen” wird damit quasi der neue Goldstandard überall im Freizeitbereich. Ergänzend dazu soll auch für diese beiden Gruppen ein zusätzlicher Test vorgeschrieben werden können, unter welchen Umständen genau diese 2G-plus-Regelung greifen soll, ist zur Stunde noch unklar.

Einkaufen

Auch im Einzelhandel soll die 2G-Regel ab sofort universell angewendet werden, Ausnahmen gelten nur für Geschäfte des täglichen Bedarfs, wie beispielsweise Drogerien oder Supermärkte. Überall sonst ist der Nachweis einer vollständigen Impfungen oder einer Genesung künftig Voraussetzung.

Kontaktbeschränkungen

Private Treffen, egal ob diese zu Hause oder im öffentlichen Raum stattfinden, werden wieder mit strengen Auflagen versehen. Diese Auflagen betreffen in erster Linie ungeimpfte Personen – sind sie Teil der Zusammenkunft ist die maximale Teilnehmerzahl auf einen Haushalt plus zwei weitere haushaltsfremde Personen beschränkt. Ausnahmen gelten für Kinder bis 14 Jahre. Private Treffen, an denen ausschließlich geimpfte und genesene Personen teilnehmen, werden von der Regelung nicht berührt. In Bundesländern in denen die Inzidenz 350 überschreitet, sollen jedoch auch diese private Treffen auf 50 Personen im Innenbereich und maximal 200 Personen im Außenbereich begrenzt werden.

Veranstaltungen

Großveranstaltungen sind vorübergehend Geschichte. In Ländern in denen das Infektionsgeschehen besonders hoch ist, sollen sie überhaupt nicht erst stattfinden, in allen anderen Fällen wird die maximale Personenanzahl stark eingeschränkt. Zudem gilt die 2G-Regel, in manchen Fällen auch die 2G-plus-Regel.

Nachtleben

In Bundesländern in denen die Inzidenz 350 überschreitet, sollen die Innenräume von Clubs und Diskotheken geschlossen werden. Da in Baden-Württemberg die Inzidenz aktuell bei über 500 liegt, dürfte diese Maßnahme direkt bei Inkrafttreten greifen.

Schulen

Generelle Schulschließungen wird es vorerst nicht geben, Bund und Länder haben sich diesbezüglich nicht positioniert. Die Maskenpflicht in der Schule, auch am Platz, wird aber in allen Bundesländern obligatorisch. In Baden-Württemberg gilt diese ohnehin bereits.

Silvester

An Silvester und am Neujahrstag gilt überall in der Bundesrepublik ein Versammlungsverbot. Darüber hinaus können Kommunen Orte und Bereiche definieren, in denen zusätzlich ein “Böllerverbot” greift – hier ist das Abbrennen von Feuerwerk verboten. Zusätzlich wird es in diesem Jahr keinen Verkauf von Böllern oder anderweitiger Pyrotechnik geben, vom Zünden von Feuerwerk (beispielsweise aus privaten Beständen) wird dringend abgeraten um die überlasteten Krankenhäuser vor vermeidbaren Verletzungen und Unfällen zu schonen.

Info

Ergebnisse des Bund-Länder-Gipfels vom 2. Dezember 2021

Über die hier verlinkte PDF-Datei können Sie die Ergebnisse des heutigen Bund-Länder-Gipfels im Originalwortlaut nachlesen.

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