Lockerung der Besucherregelung in den Kliniken der RKH Gesundheit

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Erleichterte Zutrittsmöglichkeiten wegen zurückgehender Infektionslage

Seit mehreren Wochen geht die Zahl der Neuinfektionen und der
Hospitalisierung stetig zurück. Die Kliniken der RKH Gesundheit heben
deshalb die bisherige, eingeschränkte Besucherregelung – ein Besucher
pro Patient und Tag für eine Stunde – mit sofortiger Wirkung auf.
Besucher und andere externe Personen erhalten wieder uneingeschränkt
während der Besuchszeiten des jeweiligen Krankenhauses Zutritt.

Gemäß Corona-Verordnung gilt allerdings weiterhin für die Besucher die
Pflicht, einen negativen Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden
oder negativen PCR-Test nicht älter als 48 Stunden vorweisen zu müssen.
Dazu werden stichprobenhafte Kontrollen durchgeführt. Patienten können
wie bisher ohne Testnachweis zu ihrer ambulanten Behandlung kommen.
Weitere Ausnahmen sind auch Personen, die zwingend notwendig einen
Patienten bei dessen medizinischer Behandlung begleiten müssen, und
Angehörige, die zur Sterbebegleitung in die Klinik kommen.

Dessen ungeachtet müssen aber alle Personen innerhalb der Gebäude der
Krankenhäuser eine FFP2-Maske tragen. Ausnahmen sind hier nach wie vor
Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr, die keine Maske tragen
müssen, und Kinder vom siebten bis zum 14. Lebensjahr, die nur einen
medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen.

Mitteilung der Regionalen Kliniken Holding (RKH)

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