Krematorium Sinsheim – Beschwerde abgewiesen

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Stadt bekommt Recht im Rechtsstreit mit dem Bauherrn des geplanten Krematoriums in Reihen

Die Stadt Sinsheim informiert in der von ihr verfassten, folgenden Pressemitteilung über den Ausgang des Verfahrens in Sachen Reihener Krematorium:

Die Entscheidung im Rechtsstreit zwischen dem Bauherrn des geplanten Krematoriums in Sinsheim-Reihen und der Stadt Sinsheim ist gefallen. Damit hat die Stadt nach nunmehr 13 Jahren Recht bekommen und den Streit in letzter Instanz gewonnen.

Nach vielen erfolglosen Verständigungsgesprächen bis hin zu einem Gütetermin vor dem LG HD, der ebenfalls ohne Ergebnis blieb, wies das Landgericht bereits im Dezember 2018 die Schadensersatzklage des Bauherrn ab, der daraufhin in Berufung ging, um eine Entscheidung des OLG KA zu erwirken.

Die Beschwerde des Bauherrn gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe wurde nun zurückgewiesen. Begründung ist, dass weder die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat, noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Bauherr (§ 97 Abs. 1 ZPO).

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