Kann eine weiße Linie auf der Straße Radfahrer schützen?

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Längst nicht jeder scheint den Sinn und Zweck eines Fahrradschutzstreifens auf der Straße nachvollziehen zu können, viele scheitern auch an den entsprechenden Verkehrsregeln. Wir haben nachgefragt…

“It’s a Man’s Man’s Man’s World” hat James Brown vor Jahrzehnten unerhört sexy gesungen, dabei müsste es doch eigentlich heißen: “It’s a Car’s Car’s Car’s World”. Wir leben in einer Welt, die sich dem Auto regelrecht unterworfen hat. Wo man auch hinsieht, egal ob Städte oder zwischenzeitlich auch Dörfer…Überall rollen und vor allem stehen die Blechlawinen und nehmen dabei jede Menge Platz für sich in Anspruch. Für viele Menschen heißt die Alternative zum Auto Fahrrad, ein zwar anstrengendes aber dafür platzsparendes und nicht zuletzt umweltfreundliches Verkehrsmittel, das noch nicht einmal einen Tropfen teuren Sprit benötigt.

Unsere Infrastruktur ist für Radfahrer allerdings nur bedingt geeignet. Zwar gibt es durchaus ein Netz an Radwegen, welches aber jedoch nicht einmal ansatzweise so gut ausgebaut ist, wie das Straßennetz für den motorisierten Verkehr. Nun können Radfahrer selbstredend auch die “großen” Straßen benutzen, manche davon zumindest. Dort fahren Sie allerdings mitten unter PKW und LKW und das ist nicht ungefährlich. Mal ganz abgesehen davon, dass man als Radfahrer oft pure Abgase einatmet, ist man auch in fast 100% aller Unfälle schlicht physisch unterlegen.

Einweihung der Teststrecke für einen Fahrradschutzstreifen außerhalb geschlossener Ortschaften zwischen Zeutern und Östringen im Mai 2020

Am besten wäre es also zweifelsohne, Radfahrern eigene und unabhängige Wege zu errichten, doch ein solches Unterfangen würde konsequent umgesetzt viel Platz und noch mehr Geld benötigen. Wie kann man nun aber zumindest das Straßennetz für Radfahrer öffnen und dabei für mehr Sicherheit sorgen? Die Behörden haben darauf eine Antwort gefunden und diese heißt “Fahrradschutzstreifen”. Dabei wird einfach ein Teil der Fahrbahn mit einer weißen Linie optisch abgetrennt und ein Bereich von ca. 1,25 bis 1,5 Metern geschaffen innerhalb dessen nur Radfahrer unterwegs sein dürfen.

Autofahrer scheinen diesen Umstand mehrheitlich noch nicht verinnerlicht zu haben, darauf deuten unsere eigenen monatelangen Beobachtungen hin, aber auch Gespräche die wir mit vielen anderen Verkehrsteilnehmern geführt haben. Obwohl der Radschutzstreifen von Autofahrer nicht befahren werden darf, ist das dennoch viel mehr die Regel als die Ausnahme. Auch wenn manche außerorts die Breite der Straße als zu schmal einschätzen, reicht sie doch dafür aus, dass zwei Fahrzeuge einander passieren können, ohne auf den Schutzstreifen ausweichen zu müssen. Nach einer internen Rückfrage beim Amt für Straßenverkehr, Ordnung und Recht hat uns ein Sprecher des Landratsamtes mitgeteilt, dass außerorts die Fahrbahnbreite ausreichend bemessen sein muss, innerorts aber bedarf es in aller Regel Ausnahmegenehmigungen.

Fahrradschutzstreifen im Ort gibt es schon eine ganze Weile, außerhalb der Ortsgrenzen sind sie noch eher selten. Vor genau zwei Jahren wurde zwischen dem Ubstadt-Weiherer Ortsteil Zeutern und der Stadt Östringen eine solche Teststrecke eingerichtet. Zu beiden Seiten der durch ihren kerzengerade Verlauf auch von Schnellfahrern genutzten Kreisstraße wurden optisch entsprechende Schutzstreifen abgetrennt.

Von diesen sieht man mittlerweile nichts mehr, nach der Sanierung der Kreisstraße und der Aufbringung eines neuen Fahrbahnbelags, wurden die Radstreifen bisher nicht erneuert. Gleichwohl stehen Schilder an beiden Seiten, die die Straße weiterhin als Teststrecke ausweisen. Wir wollten vom Landratsamt wissen, wieso dies so ist. Die Antwort: “Im Frühjahr 2020 konnte sich das Landratsamt Karlsruhe im Rahmen eines landesweiten Modellprojekts des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg und der Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und fußgängerfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e.V. (AGFK-BW) zu Radschutzstreifen außerorts und innerörtlich bei schmalen Kernfahrbahnen beteiligen. Bislang sind in solchen Fällen Ausnahmegenehmigungen erforderlich. Das Verkehrsministerium hat diese Sonderregelungen nochmals bis Ende dieses Jahres verlängert. Dies ist u.a. darin begründet, dass landesweit noch weitere Streckenabschnitte in den Modellversuch aufgenommen wurden. Ein vom Verkehrsministerium beauftragtes Fachbüro hat die fraglichen Modellstrecken mit entsprechenden Untersuchungen begleitet. Nach Abschluss der Untersuchungen beabsichtigt das zuständige Ministerium im Rahmen eines Erlasses zu regeln, wie zukünftig grundsätzlich mit Radfahrschutzstreifen zu verfahren ist. Dieser Erlass wird im Laufe dieses Jahres erwartet. Auf dieser Basis kann dann die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes eine Entscheidung für oder gegen einen außerörtlichen Schutzstreifen treffen und die Markierungen wieder aufbringen bzw. die Teststrecke wieder aufheben.” Eine nicht wirklich zufriedenstellende Antwort, heißt sie doch übersetzt im Grunde, die Teststrecke bleibt vorerst bestehen, entsprechende Markierungen gibt es aber dazu aktuell nicht.

Wir wollten zudem wissen, ob es bereits einen Zwischenstand und erste Erkenntnisse in Folge des Projektes Teststrecke gibt? Ja, die gibt es, so das Landratsamt. Demnach hätte man nach einer ersten Einschätzung ein höheres Radverkehrsaufkommen auf der Teststrecke beobachtet, allerdings seien auch die Abstände beim Überholen bei den Schutzstreifen tendenziell geringer, da sich die Verkehrsteilnehmer eher an der Markierung orientierten. An dieser Stelle muss darauf hingewiesen werden, dass trotz des Schutzstreifen der Mindestabstand beim Überholen weiterhin gilt. Dieser liegt aktuell laut ADFC bei 1,5 bis 2 Metern. Eine Art Gebrauchsanweisung für die Fahrradschutzstreifen hat der Landkreis Karlsruhe übrigens auch auf seiner Webseite zur Verfügung gestellt dort wird auch klargestellt: “Grundsätzlich dürfen Autofahrer den Schutzstreifen nicht überfahren. Nur in Ausnahmefällen, wenn z.B. zwei breite Fahrzeuge aneinander vorbei müssen, ist ein vorrübergehendes Überfahren erlaubt – solange der Radverkehr dabei nicht behindert wird. Autos müssen hinter dem voraus Radelnden bleiben, bis ein gefahrloses Überholen möglich ist.”

Zu guter Letzt wollen wir noch vom Landratsamt wissen, auf welchen Erkenntnissen überhaupt die Annahme beruht, dass ein lediglich optisch auf der Straße aufgepinselter Schutzstreifen die Sicherheit der Radfahrer verbessern könnte? “In den Nachbarländern wurden teilweise positive Erfahrungen mit der Markierung von Schutzstreifen gesammelt. In Dänemark und den Niederlanden werden Schutzstreifen im Nebennetz (bei täglichem Kfz-Verkehr unter 3.000) angewendet. Dort haben sich schmale Fahrbahnen (kleiner 6,50 m) mit einstreifiger Kernfahrbahn bewährt. Günstige Überholabstände und geringere Geschwindigkeiten beim Überholen führten zu einer positiven Bewertung durch die Radfahrenden. In der Schweiz werden Schutzstreifen auf stärker belasteten Landstraßen (bis 10.000 Kfz.) eingesetzt. Hier werden aber Fahrbahnbreiten größer 7,50 m empfohlen. Schmale Kernfahrbahnen werden dort kritisch gesehen” so die Antwort aus Karlsruhe.

Nun wollen wir es aber von Ihnen wissen, liebe Leserinnen und Leser. Was halten sie von den Radschutzstreifen?

Was halten sie von Fahrradschutzstreifen auf Straßen?

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6 Gedanken zu „Kann eine weiße Linie auf der Straße Radfahrer schützen?“

  1. Eine durchgehender Radweg/Feldweg von Zeutern nach Östringen wäre für alle Beteiligten besser und vor allem sicherere.
    Diese Umsetzung würde sicherlich mehr Bürger auf das Rad bringen, vor allem wäre die Strecke deutlich schöner.

  2. Ich finde es in Anbetracht, dass auf dieser Strecke bereits jemand ums Leben gekommen ist, absolut nicht vertretbar, dass man weiter daran festhält.
    Niemals würde ich meine Kinder mit dem Fahrrad auf dieser Strecke nach Östringen ins Schwimmbad fahren lassen.
    Das man hier eine Versuchsstrecke einrichtet und dann nicht einmal mehr die Fahrbahnmarkierungen macht, zeugt doch eher von einem halbherzigen Versuch.
    Ich muss mich meinem Vorschreiber anschließen ein Radweg/Feldweg neben der Strecke wäre viel sinnvoller und würde mich als Mutter auch mehr beruhigen.
    Zumal wenn wir alle ehrlich sind, genau bei dieser Strecke doch eher zu schnell als zu langsam gefahren wird.

  3. Für Radler sind die Radmarkierungen besser als nichts aber gerade an engen und gefährlichen Stellen sind sie weg. Die Teststrecke Östringen fahre ich öfters mit dem Rad und habe den Eindruck dass Autofahrer keine Notiz davon nehmen.

  4. Außer ein wenig Farbe gibt es halt nix für die Radfahrer.
    Bevor hier ein richtiger Radweg gebaut wird, entsteht eine sechsspurige Straße.
    Erinnert mich irgendwie an die Sache mit dem Kamel und dem Nadelöhr…

  5. Mal wieder das typische Aushängeprojekt für Verantwortliche die sich gerne realitätsfremd zurücklehnen und sagen „was denn ? wir machen doch was ! Wir können einfach nichts dafür, dass es niemanden interessiert“.

    Wo bitte besteht denn Notwendigkeit auf einer Straße Radler anzusiedeln ? Es gibt reichlich Wege abseits der „direkten“ KFZ Verbindungen die auch für Radfahrer funktionieren würden. Offenbar ist man aber oft einfach zu bequem um mal einen Kilometer mehr in Kauf zu nehmen. Oder etwa nicht ?

  6. Was machen denn die sogenannten „Verantwortlichen“???
    Aktionismus, hauptsache, irgendwas gemacht…in allen Bereichen.
    Und: seit wann kann eine Linie schützen?

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