Weitere Einschränkung der Besucherregelung zum Schutz der Patienten
Vor einer Woche wurde in Baden-Württemberg die Warnstufe ausgerufen, da an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen mehr als 250 Intensivbetten landesweit belegt waren. Nun steuert Baden-Württemberg in schnellen Schritten auf die Alarmstufe zu, die voraussichtlich Anfang der nächsten Woche erreicht wird. Diese wird ausgerufen, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen 390 Intensivbetten oder mehr belegt sind. Dann gelten in vielen Bereichen die 2G-Regel und damit einhergehend weitere Einschränkungen insbesondere für nicht-geimpfte und nicht-genesene Menschen.
Die RKH Kliniken haben zum Schutz ihrer Patienten das Inkrafttreten der 2G-Regel bereits ab sofort beschlossen. Besucher und sonstige Externe erhalten nur noch dann Zutritt, wenn sie vollständig geimpft oder genesen sind. Wie bisher darf ein stationärer Patient pro Tag von einer Person für eine Stunde besucht werden. Ausgenommen von dieser Besucherregelung sind Besucher eines sterbenden Patienten, die von einem Verstorbenen Abschied nehmen möchten, Sorgeberechtigte eines kranken oder verletzten Kindes oder notwendige Begleitpersonen in der Notaufnahme. Grundsätzlich von der 2G-Regel sind Personen unter 17 Jahren, Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt. Hier ist dann ein negativer Antigen-Schnelltest notwendig. Ausgenommen von diesen Regelungen sind außerdem Personen, die zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur erforderlich sind wie beispielsweise Einsatzkräfte von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdiensten. Andere externe Dienstleister müssen eine Immunisierung oder einen negativen PCR-Test (<48 Stunden) nachweisen.
Selbst vollständig immunisierte Besucher werden von den RKH Kliniken stichprobenhaft mit einem Antigen-Schnelltest getestet. „Vor dem Hintergrund der aktuell sehr stark steigenden Infektionszahlen tun wir alles, um die uns anvertrauten Patienten, die aufgrund ihrer Erkrankung ohnehin immungeschwächt sind, so weit wie möglich zu schützen“, so begründet Professor Dr. Jörg Martin, Geschäftsführer der RKH Kliniken, die vor Ausruf der Alarmstufe getroffene Entscheidung, in den RKH Kliniken die 2G-Regel in Kraft zu setzen.
Mitteilung der Regionalen Kliniken Holding RKH