Feuerwehrförderung 2020
In diesem Jahr erhielten die Feuerwehren im Regierungsbezirk Karlsruhe Förderungen in Höhe von insgesamt rund 13,9 Millionen Euro. Davon erfolgten rund 11,4 Millionen Euro als Landeszuwendungen zur Projektförderung und weitere 2,5 Millionen Euro als Pauschalförderung. Die Investitionsschwerpunkte liegen in der Beschaffung neuer Fahrzeuge und dem Bau von Feuerwehrhäusern. „Die Feuerwehren sind eine zentrale Säule der Gefahrenabwehr. Ihre zeitgemäße Ausstattung und Unterbringung sind mir daher ein wichtiges Anliegen,“ so Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder. Die Aufstellung, Ausrüstung und Unterhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr ist zwar eine Aufgabe der Gemeinden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung, das Land wird hierbei aber unterstützend tätig, so dass Zuwendungen ergänzend zu dem in der Regel größeren kommunalen Eigenanteil erfolgen.
Im Rahmen der Projektförderung konnte das Regierungspräsidium in eigener Zuständigkeit Mittel für Projekte der Stadt- und Landkreise mit einem Fördervolumen von rund 3 Millionen Euro bewilligen. Für die Gemeinden dagegen sind die Landratsämter zuständige Bewilligungsstellen. Hierfür hat das Regierungspräsidium den Landratsämtern Mittel in Höhe von rund 8,4 Millionen Euro zugewiesen. Als Verteilungsgrundlage dienen die vorab durch die Landratsämter erstellten und mit dem Regierungspräsidium abgestimmten Prioritätenlisten. Nach Zuweisung der Mittel erstellen die Landratsämter die Bewilligungsbescheide für die Projekte der Gemeinden. Die Hauptlast der Investitionen für die Feuerwehren liegt bei den Gemeinden. Alle in diesem Jahr gestellten Anträge, die die Fördervoraussetzungen erfüllt haben, wurden entsprechend bewilligt. Insgesamt konnten somit 132 Maßnahmen gefördert werden. Den größten Anteil an den geförderten Projekten nehmen Fahrzeugbeschaffungen und der Bau beziehungsweise die Erweiterung von Feuerwehrhäusern ein. Gefördert werden konnten insbesondere:
- 45 Löschfahrzeuge
- · 2 Drehleitern
- · 1 Wechselladerfahrzeug
- · 8 Gerätewagen (Logistik bzw. Transport)
- · 4 Rüstwagen
- · 3 Einsatzleitwagen
- · 18 Mannschaftstransportwagen
- · 1 Mehrzweckboot
- · 7 Abrollbehälter
- · 8 Netzersatzanlagen (Stromerzeuger)
- · 1 Errichtung und Einrichtung einer Atemschutzübungsanlage
- · 10 Neubauten oder Erweiterungen/Umbauten von Feuerwehrhäusern
- · 5 Einrichtungen/Ersatzbeschaffungen für Einrichtungen von Integrierten Leitstellen
- 27 Alarmierungseinrichtungen
- 535 Digitale Funkgeräte
- Sonstige Feuerwehrgeräte (Atemschutzprüfplatz, Atemluftkompressoren, hydraulischer Rettungssatz)
Im Rahmen der Projektförderung können Gemeinden mit einer Berufsfeuerwehr alternativ einen jährlichen Pauschalbetrag von 1.000 Euro für jeden Angehörigen ihrer Berufsfeuerwehr beantragen. Auf diesem Weg konnten drei Berufsfeuerwehren mit einem Gesamtbetrag von 638.000 Euro gefördert werden, der diesen für ihre Beschaffungsmaßnahmen zur Verfügung steht.
Die Tatsache, dass das Land sämtliche Anträge im Regierungsbezirk Karlsruhe berücksichtigen konnte, ist sowohl für die Gemeinden als auch für das Land sehr erfreulich. Aktuell gibt es im Regierungsbezirk Karlsruhe 2.283 Feuerwehrfahrzeuge (förderfähig). Würden jedes Jahr (wie im Jahr 2020) 82 Fahrzeuge ersetzt, hätten diese eine durchschnittliche Laufzeit von circa 28 Jahren. Besonders positiv bewertet Branddirektor Jürgen Link, Bezirksbrandmeister im Regierungsbezirk Karlsruhe, die Beschaffung von acht Netzersatzanlagen, die im Falle eines Blackouts zur Notstromversorgung von Feuerwehrhäusern eingesetzt werden können. Hiermit wird die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren sichergestellt und es werden zugleich Anlaufstellen für die Bevölkerung geschaffen.
Die Summe der für jeden Angehörigen der Einsatzabteilungen und der Jugendfeuerwehr gewährten Pauschalförderung beträgt dieses Jahr insgesamt 2,5 Millionen Euro. Diese Förderung umfasst unter anderem Ausbildungskosten, Kosten für die Dienst- und Schutzkleidung sowie den Betrieb von Werkstätten. Darüber hinaus wurden dem Regierungspräsidium Karlsruhe Haushaltsmittel für die Unfallfürsorge der Feuerwehrangehörigen sowie Sachmittel in Höhe von 648.000 Euro bereitgestellt.
Hintergrundinformationen:
Die Zuwendungen zur Feuerwehrförderung werden in Baden-Württemberg aus dem Landesanteil am Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer gewährt. Die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer sind zweckgebunden für die Feuerwehr und den vorbeugenden Brandschutz zu verwenden. Die Mittel für die sogenannte Projekt- und Pauschalförderung des Feuerwehrwesens werden den Regierungspräsidien jährlich vom Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg zugewiesen.