Brand auf Gartengrundstück zerstört Wohnwagen
In Bruchsal kam es am Dienstagabend zu einem Brand auf einem Gartengrundstück, bei dem ein Wohnwagen und ein Container mit Gartenmaschinen vollständig zerstört wurden. Anwohner hatten gegen 21:00 Uhr eine Rauchwolke und Knallgeräusche im Gewann Rollenberg gemeldet.
Die alarmierten Einsatzkräfte der Feuerwehr trafen auf einen Caravan, der bereits in Vollbrand stand. Ein Metallcontainer, in dem Gartengeräte gelagert waren, war offenbar durch das Feuer explodiert. Trümmerteile lagen auf den angrenzenden Feldern verteilt. Den Feuerwehrleuten gelang es, den Brand rasch unter Kontrolle zu bringen und ein Übergreifen der Flammen auf eine Gartenhütte sowie die umliegenden Felder zu verhindern.
Aufgrund der umherfliegenden Teile entstanden jedoch zahlreiche Glutnester, weshalb die Löscharbeiten bis kurz vor Mitternacht andauerten. Die genaue Brandursache ist derzeit noch unklar und Gegenstand polizeilicher Ermittlungen. Der Sachschaden wird auf etwa 15.000 Euro geschätzt. Glücklicherweise befanden sich zum Zeitpunkt des Brandausbruchs keine Personen auf dem Grundstück.
Nach den Bildern zu urteilen ist das Grundstück doch im Außenbereich im Sinne des § 35 Baugesetzbuch (BauGB). Und dort dürfen nur die im § 35 Abs. 1 BauGB genannten Vorhaben, sog. privilegierte Vorhaben, errichtet werden. Wenn dies bei dem Fall nicht zutrifft, stellt sich die Frage, wieso dort überhaupt eine „Freizeithütte“ stehen konnte. Eine Abfrage bei der zuständigen Behörde (Bruchsal oder Landratsamt Karlsruhe, je nach Gemarkung) wäre interessant.
Oh ein Paragraphenreiter! Ja das muss genau überprüft werden! Typisch!!!