Auto fährt in Menschenmenge in Mannheim – Versorgungsamt des Rhein-Neckar-Kreises informiert über Opferentschädigung
Am Montagmittag fuhr ein 40-jähriger Tatverdächtiger gegen 12:15 Uhr mit einem Auto in eine Gruppe von Menschen, die sich in der Mannheimer Innenstadt im Bereich der Planken aufgehalten haben. Hierbei wurden zwei Personen tödlich und fünf schwer verletzt. Fünf weitere Personen erlitten leichte Verletzungen. Alle Verletzten wurden in verschiedene Krankenhäuser gebracht. Über das Ausmaß und die Schwere der Verletzungen bei den Betroffenen kann bislang keine Aussage getroffen werden.
Im Rahmen der sofort eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen konnte die Polizei den 40-jährigen deutschen Tatverdächtigen aus Rheinland-Pfalz festnehmen. Zum jetzigen Stand der Ermittlungen wird nicht von einem politischen Hintergrund ausgegangen. Das LKA hat im Zusammenwirken mit der Staatsanwaltschaft Mannheim die Ermittlungen übernommen. Bilder und Videos können über das Hinweisportal der Polizei Baden-Württemberg unter bw.hinweisportal.de/2025030314-ueberfahrgeschehen/ übermittelt werden.
(Meldung der Polizei Mannheim / ots)
Am 3. März 2025 ist in der Mannheimer Innenstadt ein Autofahrer in eine Menschengruppe gefahren. Es gibt bislang zwei Todesopfer und mehrere verletzte Personen. Betroffene können sich jederzeit an das Versorgungsamt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, das auch für die Stadt Mannheim zuständig ist, wenden.
Menschen, die Opfer eines vorsätzlichen, tätlichen, rechtswidrigen Angriffs geworden sind und hierdurch eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben beziehungsweise Personen, die in Folge des Miterlebens der Tat eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben (Schockschaden), können wegen der gesundheitlichen und auch wirtschaftlichen Folgen nach dem Sozialgesetzbuch XIV auf Antrag Leistungen erhalten.
Gerade um psychische Folgen zu vermeiden, ist es notwendig, schnell Hilfe in Anspruch zu nehmen und über das Erlebte mit Ärzten sprechen zu können, die auf die Bewältigung eines Traumas spezialisiert sind. Auch hier bietet das Versorgungsamt Betroffenen gerne im Rahmen der sogenannten Schnellen Hilfen im vereinfachten Verfahren Unterstützung an.
Das Versorgungsamt arbeitet hierzu mit verschiedenen Traumaambulanzen zusammen. Das Zentrum für Psychische Gesundheit Schwetzingen ist auf die schnellen Hilfen spezialisiert. Betroffene können unter der Rufnummer 06202 848020 oder per E-Mail:ambulanz@zfpg-schwetzingen.de einen Termin vereinbaren.
Alle Fragen rund um die Opferentschädigung beantworten Claudia Bender, Versorgungsamt, Tel. 06221 522-2725, E-Mail:c.bender@rhein-neckar-kreis.de oder Martina Ahten, Versorgungsamt, Tel. 06221 522-2700, E-Mail: m.ahten@rhein-neckar-kreis.de.
Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis