Basis ist das individuelle Gesundheitsrisiko des jeweiligen Patienten
Gemäß einer Verordnung des Sozialministeriums Baden-Württemberg sollen ab dem 18. Mai die Besuchsverbote in Krankenhäusern und Pflegeheimen gelockert werden. Auch in den RKH Kliniken ist eine Lockerung des bisher geltenden Besucherstopps vorgesehen. Die neue, ab 19. Mai in allen RKH Kliniken geltende Besucherregelung baut auf das individuelle Gesundheitsrisiko des jeweiligen Patienten auf.
Ab Dienstag darf jeder Patient zwei Personen namentlich benennen, die ihn besuchen dürfen. Dabei ist pro Tag und Patient ein Besucher erlaubt. Von diesem Grundsatz kann im Einzelfall jedoch abgewichen werden, wenn dadurch der Zustand des Patienten gefährdet wird. Ist der Gesundheitszustand des Patienten kritisch, entscheidet im Einzelfall der behandelnde Arzt über die Besuchsmöglichkeit. Insofern gilt diese Regelung primär für gehfähige Patienten mit einem geringen Gesundheitsrisiko. Dazu werden vor den Stationen Besucherzonen eingerichtet, in denen die Besucher empfangen werden können. Patienten, die ein höheres Gesundheitsrisiko haben, bettlägerig sind oder sogar auf der Intensivstation liegen, können nur nach vorheriger Rücksprache mit dem behandelnden Arzt besucht werden.
Die Stationen informieren die Besucher über das individuelle Risiko des Patienten und das Zeitfenster, in dem er besucht werden kann. Die unterschiedlichen Zeitfenster und die damit verbundene Lenkung der Besucherströme sind notwendig, da die Besucher an den Checkpoints im Eingangsbereich der Klinik gescreent werden und in Aufzügen, Besucherzonen und Patientenzimmern ein Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten ist. Am Checkpoint wird überprüft, ob es sich um die benannte Person handelt, Temperatur gemessen, ein Fragenbogen zum Infektionsrisiko ausgefüllt und ein Besucherausweis ausgestellt.
Pressemitteilung der Regionalen Kliniken Holding RKH GmbH