Nachdem die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Heilbronn seit Freitag, 09. Juli 2021, an fünf Tagen in Folge den Wert von 10 überschritten hat, gelten ab Mittwoch, 14. Juli 2021, wieder die verschärften Regelungen der Inzidenzstufe 2. Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde auf der Internetseite des Landkreises unter veröffentlicht. Die gestiegene 7-Tage-Inzidenz lässt sich insbesondere auf Ansteckungen im privaten Umfeld zurückführen.
Damit sind ab Mittwoch private Treffen nur noch mit maximal 15 Personen aus vier Haushalten erlaubt, Geimpfte und Genesene sind weiterhin ausgenommen und zählen nicht als „weitere Person“. Kinder dieser Haushalte und bis zu 5 weitere Kinder bis einschließlich 13 Jahre zählen ebenfalls nicht zur Personenzahl dazu. Auch für private Veranstaltungen wie Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern gibt es Verschärfungen. Im Freien sind Feiern mit maximal 200 Personen erlaubt, ein negativer Corona-Schnelltest bzw. Genesenen- oder Impfnachweis ist nicht erforderlich. Bei privaten Veranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen ebenfalls maximal 200 Personen teilnehmen, allerdings müssen dann alle Gäste einen negativen Corona-Schnelltest, einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis haben. In der Gastronomie ist ab Mittwoch das Rauchen in geschlossenen Räumen nicht mehr erlaubt, weitere Einschränkungen gibt es nicht.
Sollte die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen erneut unter 10 liegen, treten wieder die Lockerungen der Inzidenzstufe 1 in Kraft.
Die oben genannten und alle weiteren Regelungen der Inzidenzstufe 2 finden sich im Stufenplan des Landes Baden-Württemberg oder unter https://www.landkreis-heilbronn.de/informationen-zum-coronavirus.44148.htm Das Land hat außerdem umfangreiche FAQs zur aktuellen Corona-Verordnung veröffentlich.: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/
Mitteilung des Landratsamtes Heilbronn