Anmietung privater Wohngebäude soll zurückgeführt werden
Mit einstimmigem Beschluss legte der Östringer Gemeinderat bei seiner jüngsten Sitzung fest, dass die Kraichgaustadt bei der sogenannten Anschlussunterbringung von Asylbewerbern im Sinne des Flüchtlingsaufnahmegesetzes künftig auch auf das Angebot des Landkreises Karlsruhe zur Nutzung von Räumlichkeiten der Gemeinschaftsunterkunft (GU) Zeutern zurückgreifen wird. Zugleich sollen die 2015 für diesen Zweck mit privaten Eigentümern abgeschlossenen Verträge zur Anmietung von zwei Wohngebäuden in Östringen zeitnah gekündigt werden.
Bürgermeister Felix Geider informierte bei der Ratsdebatte, dass die Stadt gegenwärtig 12 eigene Liegenschaften für die Unterbringung von obdachlosen Personen sowie der vom Landkreis zugewiesenen Flüchtlinge unterhält. Außerdem sind momentan drei private Wohngebäude zur temporären Gewährleistung der Flüchtlingsaufnahme angemietet. Im September hatte die Stadt insgesamt 83 Personen dementsprechend in ihrer Obhut, davon 17 obdachlose Personen.
Der im Eigentum des Landkreises stehenden GU Waldmühle in Zeutern waren bisher Flüchtlinge während ihres Asylverfahrens in der Phase der vorläufigen Unterbringung zugewiesen. Nachdem der Zustrom von Flüchtlingen nach Deutschland und in den Landkreis schon seit geraumer Zeit deutlich zurückgegangen ist und zudem eine zunehmende Zahl von Asylverfahren mittlerweile abgeschlossen werden konnte, gibt es in der Gemeinschaftsunterkunft inzwischen jedoch in größerem Umfang freie Raumkapazitäten, die nun den kreisangehörigen Städten und Gemeinden für die in der Systematik der Flüchtlingsaufnahme nachfolgende Anschlussunterbringung angeboten werden. Östringen wird nun eine komplette Etage in einem der Wohngebäude der GU Zeutern anmieten, die Platz für bis zu 23 Personen bietet.
Bei der Entscheidung, welche Flüchtlinge man nach Zeutern oder aber in andere Quartiere der kommunalen Anschlussunterbringung im Östringer Stadtgebiet verlegt, werden die jeweiligen persönlichen Belange der Betroffenen und die Aspekte einer gelingenden Integration berücksichtigt, das betonte Bürgermeister Geider bei der Aussprache im Gemeinderat. Kriterien sind insoweit unter anderem ein etwa schon vorhandener Arbeits- oder Ausbildungsplatz, der individuelle Stand der Eingliederung oder im Einzelfall beispielsweise auch der Bedarf an einem unmittelbaren Zugang zum öffentlichen Personennahverkehr.
Die nun vom Gemeinderat beschlossene Restrukturierung der kommunalen Anschlussunterbringung von Flüchtlingen wird von der Verwaltung in einer Neukalkulation der Gebührensätze für die Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte nachvollzogen.
Von Wolfgang Braunecker / Stadt Östringen