Ukrainische Familie in Bad Schönborn darf bleiben

|

Die zahlreichen Bemühungen vieler Unterstützer hatten Erfolg!

Nachdem einer ukrainischen Flüchtlingsfamilie in Bad Schönborn der vorübergehende Schutzstatus verweigert wurde, weil sie aus einem Drittland außerhalb der EU nach Deutschland eingereist war, kann die Familie nun aufatmen. Zahlreiche Unterstützende aus dem Ort und der Region haben sich an den Flüchtlingsrat Baden- Württemberg gewandt. Der Fall erlangte überregionale Aufmerksamkeit in der Presse. Nun hat das Justizministerium des Landes entschieden, dass keine Bedenken bestehen, der Familie zum jetzigen Zeitpunkt eine Fiktionsbescheinigung zu erteilen. Mit dieser verbunden ist auch eine Beschäftigungserlaubnis.

Die Ausländerbehörde des Landratsamts Karlsruhe stellt nun die Fiktionsbescheinigung aus. Wir danken allen Unterstützern und sind froh, dass nun so schnell eine Entscheidung zu Gunsten der betroffenen Familie gefallen ist, so Bürgermeister Huge. Nun sei die Bundesregierung gefordert, Regelungen für solche Fälle zu erlassen. Der Familienvater ist seit einigen Wochen ehrenamtlich in der Gemeindeverwaltung tätig und unterstützt ukrainische Geflüchtete beim Ankommen in der Gemeinde.

Mitteilung der Gemeindeverwaltung Bad Schönborn

Vorheriger Beitrag

Spring Bash am Skatepark

Bretten: Eltern angegriffen – 44-Jähriger in Gewahrsam

Nächster Beitrag