Landkreis Karlsruhe gibt für Städte und Gemeinden Empfehlung zur Durchführung von Veranstaltungen

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Kreis Karlsruhe. Nachdem die Landesregierung generell Veranstaltungen von über 100 Teilnehmern in Baden-Württemberg untersagt hat, geht der Landkreis Karlsruhe für seine 32 Städte und Gemeinden weiter und empfiehlt den Kommunen eine generelle Absage von Veranstaltungen, sofern sie nicht zwingend erforderlich sind – analog dem Vorgehen der Landeshauptstadt Stuttgart. Die Behörde berücksichtigt dabei die Nähe des Raumes Karlsruhe zum Elsass, welches das Robert-Koch-Institut Mitte der Woche zum Risikogebiet erklärt hat.

Das Gesundheitsamt empfiehlt ebenso, den Betrieb von Clubs und Bars mit Ausnahme von Restaurants zu untersagen und öffentliche Einrichtungen wie Bibliotheken, Museen, Kinos, Freizeiteinrichtungen oder kommunale Begegnungszentren und Museen zu schließen. Ausgenommen sind Wochenmärkte und kleinere Veranstaltungen unter freiem Himmel. Für Alten- und Pflegeheime sowie Krankenhäuser sollte – sofern noch nicht geschehen – ein weitgehendes Besuchsverbot erlassen werden.

Mitteilung des Landkreises Karlsruhe

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