Intensive Jagd aufgrund der Afrikanischen Schweinepest weiterhin notwendig

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Veterinäramt des Landratsamtes gibt Hinweise an Privatpersonen

Kreis Karlsruhe. Seit Mitte Juni erstmals die Afrikanische Schweinepest bei einem Wildschwein im Landkreis Groß-Gerau in Hessen nachgewiesen wurde, wurden weitere 20 Wildschweine sowie 1 Hausschwein positiv auf die Infektion getestet. Da eine Ausbreitung in Richtung Baden-Württemberg möglich ist, beobachtet das Veterinäramt im Landratsamt Karlsruhe die Lage und intensiviert präventive Maßnahmen. Dazu gehören auch Hinweise an Schweinehalter sowie Privatpersonen, wie ein Ausbreiten der Seuche verhindert werden kann. Im vergangenen Jagdjahr 2023/24 kamen im Landkreis Karlsruhe über 3.200 Stück Schwarzwild zur Strecke. „Dies entspricht dem Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre, bedeutet aber auch eine Steigerung von knapp 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr und verdeutlicht das große Engagement der Jägerschaft“, erklärt Dr. Joachim Thierer, Leiter des Amts für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung.

Der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Hessen zeigt, dass eine intensive Schwarzwildbejagung weiterhin notwendig ist. Die Absenkung der Schwarzwildbestände ist eine entscheidende Maßnahme zur Minimierung der Risiken eines Seucheneintrags. Daneben spielt das Monitoring eine tragende Rolle, um ein mögliches Seuchengeschehen frühzeitig zu erkennen. „Im vergangenen Jagdjahr wurden insgesamt 70 Blutproben von erlegten Wildschweinen und 25 Tupferproben von Unfallwild mit negativem Ergebnis auf die Afrikanische Schweinepest untersucht. Außerdem verliefen die Untersuchungen von vier tot aufgefundenen Wildschweinen mit negativem Ergebnis“, berichtet Daniel Reinhard, Wildtierbeauftragter des Landkreises Karlsruhe. Auf Grund der Fälle der Afrikanischen Schweinepest in Hessen wurde aktuell das Schwarzwildmonitoring mit Unterstützung der Jägerschaft intensiviert.

Die Afrikanische Schweinepest ist eine hochansteckende Virusinfektion, die Haus- und Wildschweine befällt und fast immer zum Tod der Tiere führt. Für den Mensch ist sie aber vollkommen ungefährlich. Schweinehaltende Betriebe erfüllen seit mehreren Jahren die Anforderungen an die Biosicherheit. Wichtige Maßnahmen sind beispielsweise die Vermeidung des Kontaktes zu Wildschweinen und Zugangsbeschränkungen für Personen. Von besonderer Relevanz sind die genehmigten Freilandhaltungen sowie die angezeigten Auslaufhaltungen. Diese werden jährlich amtstierärztlich kontrolliert und auf die Afrikanische Schweinepest beprobt. Gleichzeitig setzt das Amt auf die Einhaltung und Umsetzung der entsprechenden Biosicherheitsmaßnahmen durch die Halter von Minipigs und Hängebauchschweinen. Die Verfütterung von tierischen Lebensmitteln unter anderem an Schweine ist dabei seit Jahren verboten.

Auch jeder Bürger kann im Alltag seinen Beitrag zur Seuchenprävention leisten. Besonders wichtig ist, dass keine tierischen Lebensmittel in der Natur entsorgt werden, insbesondere an Park- und Rastplätzen. Hunde sollten zudem im Außenbereich im unmittelbaren Einwirkungskreis gehalten, besser noch angeleint werden. Nach Möglichkeit sollten Wege in Wald und Flur nicht verlassen werden. „Sofern tote Wildschweine entdeckt werden, bitten wir um unverzügliche Meldung an das Veterinäramt mit einer möglichst präzisen Standortangabe“, appelliert Dr. Joachim Thierer, Leiter des Amts für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung und der Unteren Jagdbehörde.

Für die Meldung von tot aufgefundenen Wildschweinen steht das Veterinäramt des Landratsamtes Karlsruhe zur Verfügung unter Telefon 0721 936-83020.

Mitteilung des Landkreises Karlsruhe

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