2017 mehr Asylbewerber in der Anschlussunterbringung

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2017 mehr Asylbewerber in der AnschlussunterbringungLandkreis Karlsruhe baut Plätze in der vorläufigen Unterbringung ab

Kreis Karlsruhe. Regelmäßig passt der Landkreis Karlsruhe seine Kapazitätsplanungen für Gemeinschaftsunterkünfte zur Unterbringung von Asylbewerbern der Entwicklung an. In der Sitzung des Verwaltungsausschusses des Kreistags am vergangenen Donnerstag stellte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel die aktuellen Zahlen und Prognosen für das laufende Jahr vor. Konkrete Maßnahmen wird der Kreistag in seiner Mai-Sitzung beschließen. Die Entwicklung lässt sich aber bereits jetzt abschätzen. Die Verwaltung wird vorschlagen, einige Liegenschaften wieder zurück zu bauen oder zur anderweitigen Nutzung anzubieten.

In der Vergangenheit war insbesondere der Landkreis gefordert, neue Unterkünfte für ankommende Asylbewerber in der vorläufigen Unterbringung zu schaffen. Die Aufgabenverteilung verschiebt sich nun – der Landkreis benötigt nach wie vor eine große Zahl an Plätzen in Gemeinschaftsunterkünften, perspektivisch rechnet die Landkreisverwaltung jedoch damit, dass die aktuell gut 3.600 Plätze Plätze auf unter 2.000 bis Ende 2019 abgebaut werden können, sofern sich die Zugangszahlen wie erwartet entwickeln. Verstärkt sind nun die Städte und Gemeinden in der Verantwortung. Sie sind für die Anschlussunterbringung zuständig. Das bedeutet, Sie müssen Unterkünfte für die zugewiesenen Asylbewerber vorhalten, deren Asylverfahren abgeschlossen ist oder bereits zwei Jahre läuft. Die Prognose des Landkreises liegt bei 2.600 Personen, die im Laufe des Jahres den Städten und Gemeinden zur Unterbringung zugewiesen werden.

Landrat Dr. Christoph Schnaudigel appellierte in der Sitzung daran, dass die Städte und Gemeinden in Ihren Bemühungen nicht nachlassen, ausreichend Wohnraum für die Menschen zu schaffen. „Der Landkreis bietet den Städten und Gemeinden, dort wo es möglich ist, Kombimodell-Lösungen an“. Die Städte und Gemeinden können dabei Gemeinschaftsunterkünfte, die bisher dem Landkreis zur vorläufigen Unterbringung dienten, für die Anschlussunterbringung weiter verwenden. Mit mehreren Städten und Gemeinden hat der Landkreis bereits entsprechende Vereinbarungen geschlossen. (LRA KA)

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