Verwahrloste, vernachlässigte und halb verhungerte Tiere
Was die Kontrolleure des Amtes für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Karlsruhe im vergangenen Jahr erleben mussten macht sprachlos.
Die Mitarbeiter berichteten von Tieren die nicht mehr zu retten waren und eingeschläfert werden mussten. In einer Mitteilung des Landratsamtes heißt es auszugsweise:
…Bei den rund 400 überprüften Haltungen wurden bei ca. 170 Kontrollen Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorgaben an eine artgerechte Haltung, Pflege und Ernährung festgestellt. Bei kleineren Mängeln wurden die betroffenen Tierhalter belehrt und es erfolgte eine zeitnahe Nachkontrolle. Bei insgesamt 20 Überprüfungen waren die vorgefundenen Mängel so ausgeprägt, dass tierschutzrechtliche Maßnahmen förmlich angeordnet werden mussten, um die Mängel zu beheben. So wurden z. B. vermehrt Tiere trotz Krankheiten oder auffälligen Veränderungen nicht bei einem praktizierenden Tierarzt vorgestellt, die erforderliche Huf- oder Klauenpflege nicht durchgeführt oder die artgerechte Versorgung mit Wasser oder Futter war nicht gewährleistet. In zwei Fällen hat das Veterinäramt Pferde von ihren Haltern wegnehmen müssen, da die Verstöße derart gravierend waren. In einem weiteren Fall mussten mehrere Katzen anderweitig untergebracht und letztendlich veräußert werden, weil der Tierhalter unbekannt verzogen war und seine Tiere zurückgelassen hatte. In einem weiteren Fall wurde festgestellt, dass trotz eines bestehenden Haltungsverbotes dennoch wieder Tiere gehalten wurden.
Bei drei sehr schweren Verstößen gegen die rechtlichen Vorgaben wurde bei der Staatsanwaltschaft sogar Strafanzeige gestellt.
Bei zwei Hunden waren starke Hautentzündungen vorhanden, ohne dass die Tiere einem Tierarzt zur Behandlung vorgestellt worden waren. Ein Hund war darüber hinaus noch so stark abgemagert, dass er von seinem Leiden erlöst wurde. Das Gericht hat den Halter inzwischen zu einer höheren Geldstrafe verurteilt. Bei einem weiteren Tierhalter kam es zur Strafanzeige, weil er mehrere Echsen hatte verhungern lassen.
In weiteren Fällen wurden die festgestellten Verstöße als Ordnungswidrigkeit geahndet, z. B. als ein Hund einfach ausgesetzt oder im Auto in praller Sonne zurückgelassen wurde und Schafe kein Wasser bekamen. Der Großteil der Ordnungswidrigkeiten betraf den Bereich Tiertransporte. Ein Transportunternehmen kam zur Anzeige, weil wiederholt Kälber transportiert wurden, ohne dass die Fahrzeuge mit geeigneten Tränkevorrichtungen ausgestattet waren. Mehrfach konnten erforderliche Dokumente nicht vorgelegt werden….
Auszug Pressemitteilung Landratsamt Karlsruhe / Bild: Symboldarstellung der Redaktion