Saalbachkanal in Graben-Neudorf: Erste Ergebnisse der Gewässeruntersuchungen liegen vor

|

Erste Ergebnisse zu Gewässeruntersuchungen des Regierungspräsidiums Karlsruhe und des Umweltamtes Karlsruhe sowie zu totem Schwan durch das Veterinäramt des Landkreises Karlsruhe

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat vergangene Woche nach dem öffentlichen Vorwurf, das Regierungspräsidium sei seinen Unterhaltungspflichten für den Saalbachkanal (SBK) in Graben-Neudorf nicht nachgekommen, was zu einem Tiersterben führe, zusammen mit dem Landratsamt Karlsruhe umgehende Untersuchungen veranlasst. Dazu liegen nun erste Ergebnisse sowohl zu dem Zustand des Gewässers als auch dem gefundenen toten Schwan vor:

Zustand des Gewässers

Bei dem grünen Pflanzenteppich auf der Wasseroberfläche im Saalbachkanal in Graben-Neudorf handelt es sich um sogenannte Wasserlinsen. Diese kommen im SBK regelmäßig vor. In Abhängigkeit von der Wassertemperatur, Sonneneinstrahlung sowie Nährstoffgehalt in Kombination mit dem Wasserdargebot, schwankt das Aufkommen von Jahr zu Jahr. Der aktuell teilweise großflächige Teppich aus Wasserlinsen in Graben-Neudorf ist als eher außergewöhnlich zu betrachten und konnte durch den Landesbetrieb Gewässer (LBG) sowie die Kommune in den letzten Jahren in diesem Ausmaß nicht beobachtet werden. Ursachen hierfür können die aktuelle Niedrigwassersituation in Kombination mit erhöhten Wassertemperaturen, hoher Sonneneinstrahlung sowie hoher Nährstoffgehalt sein.

Es gibt hierbei bislang keine Nachweise, dass der Teppich aus Wasserlinsen mit dem Tod eines verendeten Schwans in Zusammenhang steht. Zudem gibt es aktuell auch keine Hinweise, dass der Teppich aus Wasserlinsen auf eine mangelnde Unterhaltung zurückzuführen ist. Der LBG hat jedoch ein Fachbüro beauftragt, die aktuelle Situation auf Grundlage von Wasserproben zu untersuchen und mögliche Maßnahmen vorzuschlagen. Die zum jetzigen Zeitpunkt vorliegenden Ergebnisse zeigen keine Auffälligkeiten. Der Sauerstoffgehalt im Gewässer ist selbst in den eher sauerstoffarmen Morgenstunden noch akzeptabel.

Die Verschlammung des SBK ist ebenso wie die vieler Fließgewässer am Übergang zur und in der Rheinniederung selbst ein natürlicher Prozess. Die geringe Fließgeschwindigkeit im SBK, bei dem es sich um einen Hochwasserentlastungskanal handelt, ergibt sich insbesondere durch das aktuell geringe Wasserdargebot im Jahresverlauf. Dieses geringe Wasserdargebot ist der Tatsache geschuldet, dass am Wehr in Bruchsal der Großteil des Abflusses im Saalbach verbleiben muss. Der SBK erhält dort aktuell lediglich circa 120 Liter pro Sekunde. Dies ist so durch ein Wasserrecht vorgegeben, da der Saalbach die Saalbachniederung mit Wasser speist, welches ein großflächiges Landschaftsschutz- sowie Feuchtgebiet im Bereich Karlsdorf-Neuthard, Hambrücken und Graben-Neudorf mit schützenswerter Flora- und Faunawelt bildet. Im Hinblick der Saalbachniederung westlich von Bruchsal wurde letzte Woche eine Sicherstellungsverordnung erlassen, weil hier ein Naturschutzgebiet ausgewiesen werden soll. (Pressemitteilung vom 29. Juli 2022)

Zudem ergibt sich die geringe Fließgeschwindigkeit im SBK aufgrund des Wehres unterhalb der Bahnbrücke in Graben Neudorf. Dieses Bauwerk hat die wichtige Funktion inne, den Grundwasserspiegel in der Ortslage zu sichern.

Tierfunde

In der vergangenen Woche konnten zwei tote Schwäne im Saalbachkanal in Graben-Neudorf geborgen werden, wovon einer bereits im Auftrag des Veterinäramtes des Landratsamtes durch die CVUA eingehend untersucht wurde. Alle bisher durchgeführten Untersuchungen haben negative Befunde ergeben. Es konnten bisher keinerlei Toxine, Bakterien oder Viren nachgewiesen werden. Die Ergebnisse der abschließenden Histologie werden im Laufe dieser Woche erwartet. Der zweite Jungschwan wird ebenfalls im Laufe dieser Woche untersucht.
Trotz Suche konnten entgegen von Meldungen aus der Bevölkerung keine weiteren toten Tiere aufgefunden werden.

Handlungsempfehlungen

Aufgrund der starken Belastung des Gewässers durch die lange anhaltende hohe Temperatur und Trockenheit wird die Bevölkerung dringend gebeten, den SBK weder zu betreten noch mit Booten zu befahren.

Nach Einschätzung der zuständigen Fischereifachbehörden schützen die Wasserlinsenteppiche die Fische und Kleinstlebewesen vor direkter Sonneneinstrahlung und sorgen für eine langsamere Erwärmung des Gewässers. Zudem wird die Bildung von Algen und Cyanobakterien reduziert/verhindert. Deshalb wurde auch seitens der Fischereibehörde des Regierungspräsidiums und Experten der LUBW von Mäharbeiten oder Entfernen der Wasserlinsen in der jetzigen Situation dringend abgeraten.

Jegliche weitere Belastung des Gewässers ist in der derzeitigen Extremsituation zu vermeiden. Hierzu gehört insbesondere auch die Zerstörung des natürlichen Sonnenschutzes des Gewässers durch Wasserlinsen aufgrund eines Befahrens des Gewässers.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass das Mitnehmen von toten Tieren durch Privatpersonen explizit durch das Jagdrecht verboten ist. Der LBG bitte gegebenenfalls um entsprechende Meldung bei der örtlich zuständigen Gemeindeverwaltung, die sich dann mit dem LBG in Verbindung setzen wird.

Mitteilung des Regierungspräsidiums Karlsruhe

Vorheriger Beitrag

Schleppertreffen in Mingolsheim

Neue Wohnbaugebiete in Ubstadt und Weiher auf den Weg gebracht

Nächster Beitrag