Öffnungsschritt 3 im Landkreis Heilbronn ab Montag

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Nachdem die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Heilbronn seit fünf Tagen den Wert von 50 unterschritten hat, gilt ab Montag, 7. Juni 2021, der Öffnungsschritt 3 im Stufenplan des Landes Baden-Württemberg. Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-heilbronn.de/amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht.

Damit gelten ab Montag mit Test- und Hygienekonzept unter anderem folgende Lockerungen:

  • Die Gastronomie darf bis 1 Uhr öffnen.
  • Veranstaltungen, wie notwendige Gremiensitzungen oder
  • Betriebsversammlungen in Vereinen, Betrieben o.ä. sowie Kulturveranstaltungen sind in Innenräumen mit bis zu 250 Teilnehmende erlaubt, im Freien mit bis zu 500 Teilnehmende.
  • Freizeitparks und sonstige Einrichtungen dürfen öffnen.
  • Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder dürfen den Außen-
  • und Innenbereich öffnen.

Alle aktuellen Regelungen der Öffnungsschritte 1 bis 3 (§ 21 Absatz 1 der Coronaverordnung Baden-Württemberg) finden sich im Stufenplan des Landes Baden-Württemberg unter www.baden-wuerttemberg.de oder www.landkreis-heilbronn.de/coronavirus.

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