Flüchtlingsunterbringung und Integrationsmanagement
Jugendhilfe- und Sozialausschuss wurde über aktuellen Stand und künftige Entwicklungen unterrichtet
Kreis Karlsruhe. Über den aktuellen Stand der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen wurde der Jugendhilfe- und Sozialausschuss in seiner jüngsten Sitzung vom 18. September unterrichtet. So nahm das Gremium zur Kenntnis, dass sich die deutlich geringere Anzahl von Geflüchteten auch auf die Zuweisungen in den Landkreis Karlsruhe auswirkt. Sie belief sich längere Zeit auf durchschnittlich 30 Personen pro Monat und wird aufgrund einer neuen Erstaufnahmekonzeption des Landes in den nächsten Monaten bei ca. 50 Personen liegen. Da die Zahl der Abgänge aus den Gemeinschaftsunterkünften aber höher ist, sind diese Neuzugänge gut zu bewältigen. Aktuell leben in Unterkünften des Landkreises rund 2.000 Personen. Da diese Zahl weiter zurückgehen wird, kann der Rückbau der Kapazitäten weiter fortgesetzt werden. 553 Plätze an zehn Standorten wurden bereits aufgelöst, bis Ende 2019 sollen weitere 887 Plätze folgen. Allerdings werden nicht alle derzeitigen 3.846 Plätze abgebaut, sondern ein Teil – bis Ende 2019 insgesamt 2.500 Plätze – den Städten und Gemeinden für die Anschlussunterbringung zur Verfügung gestellt. Entsprechende Mietverträge sind bereits mit 14 Kommunen abgeschlossen, mit weiteren acht steht man vor Vertragsschluss oder in Gesprächen. An sechs Standorten werden planmäßig noch neue Unterkünfte errichtet, um insbesondere mobile Wohneinheiten zu ersetzen. An drei Standorten werden ohne Kosten Reserveflächen vorgehalten, auf denen bei einem evtl. Anstieg der Flüchtlingszahlen mobile Wohneinheiten gestellt werden könnten.
2.048 Personen wurden den Städten und Gemeinden in diesem Jahr zur Anschlussunterbringung zugewiesen, bis Jahresende stehen weitere 700 an. 2018 wird mit 1.500 Personen gerechnet. Um die Selbstständigkeit der Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung zu steigern und eine Integration in die Gesellschaft zu fördern, bietet der Landkreis an, in eigener Zuständigkeit sogenannte „Integrationsmanager“ einzusetzen. Das sind Mitarbeiter, die über den vom Land mit den Kommunen geschlossenen „Pakt für Integration“ finanziert werden und Flüchtlinge einzelfallbezogen und mit Hilfe individueller Integrationspläne begleiten. Sozialdezernent Peter Kappes berichtete, dass in fünf Raumschaftsgesprächen dargelegt wurde, wie ein Integrationsmanagement in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Gemeinden organisiert werden kann. Ein Vorteil ist, dass hierfür ein Großteil des bisherigen Personals in der Sozialbetreuung der Gemeinschaftsunterkünfte eingesetzt werden kann. Die überwiegende Zahl der Städte und Gemeinden wollen von diesem Angebot Gebrauch machen; nur Graben-Neudorf, Pfinztal und Waghäusel haben mitgeteilt, das Integrationsmanagement in eigener Verantwortung wahrzunehmen.
Eigenen Raum nahm in der Sitzung auch die Situation unbegleiteter minderjähriger Ausländer ein. 297 Personen, davon 133 junge Volljährige, sind derzeit in Zuständigkeit des Landkreises untergebracht: überwiegend in stationären Wohngruppen oder betreuten Wohnformen verschiedener Einrichtungen, aber auch in Gastfamilien im Rahmen einer Vollzeitpflege. Die Ausschussmitglieder wurden vom Ergebnis einer Studie unterrichtet, die im Rahmen eines Projektes der studentischen Unternehmensberatung delta Karlsruhe GmbH erstellt wurde und zum Auftrag hatte, Gelingensfaktoren zur Integration unbegleiteter minderjähriger Ausländer zu untersuchen und Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Als konkretes Ergebnis der Untersuchung wurde eine spezielle Kommunikationsplattform installiert, die es erlaubt, Nachrichten zwischen allen Beteiligten online auszutauschen. (LK KA)