Ab Mittwoch gelten weitere Lockerungen – Keine Testpflicht mehr bei Besuch von Außengastronomie und Freibad
ENZKREIS. Der Enzkreis macht einen weiteren Schritt in Richtung Normalität: Am Mittwoch (16. Juni) um 0 Uhr treten in den Kreisgemeinden weitere Lockerungen in Kraft, da die 7-Tage-Inzidenz fünf Tage in Folge den Wert von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen unterschritten hat; dies teilt das Landratsamt mit.
Was ändert sich genau?
Nach den Bestimmungen der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg entfällt insbesondere die Testpflicht für die Außengastronomie sowie für Veranstaltungen und Angebote im Freien wie zum Beispiel den Freibad-Besuch oder das Open-Air-Konzert. Feiern im Gastgewerbe – mit Ausnahme von Tanzveranstaltungen – sind mit bis zu 50 Personen möglich, und
zwar innen wie außen. Dazu wird allerdings ein Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis benötigt. Anders als bei den Kontaktbeschränkungen zählen hier bei den 50 Personen Genesene und Geimpfte sowie unabhängig von ihrem Alter auch Kinder mit.
Bei Messen, Ausstellungen und Kongressen muss pro Besucher eine Fläche von nur noch sieben Quadratmetern vorgesehen werden. Veranstaltungen wie Gremiensitzungen oder Versammlungen in Vereinen oder Betrieben dürfen im Freien mit bis zu 750 Personen stattfinden. Auch Kulturveranstaltungen in Theater, Kinos oder Kulturhäusern sind außen mit bis zu 750 Personen möglich. Dies gilt genauso für die Zuschauerzahl bei Vortragsveranstaltungen und Wettkämpfen im Freien.
Was bleibt unverändert?
Treffen im öffentlichen und privaten Raum sind weiterhin auf maximal zehn Personen aus drei Haushalten begrenzt, wobei hier Genesene, Geimpfte und Kinder unter 14 nicht mitgezählt werden. Auch die Maskenpflicht gilt weiterhin, und zwar auch auf dem Parkplatz und in Warteschlangen. Sport darf nach wie vor auch in Innenräumen wie Hallen und Sportstudios stattfinden. Hier gilt, dass pro Person zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen müssen. Während des Sports muss keine Maske getragen werden.
„Lockerungen für Gastronomie und Kultur wichtig“
„Wir hoffen natürlich, dass es uns allen gelingt, die Inzidenz dauerhaft niedrig zu halten, damit die weiteren Öffnungsschritte möglichst lange Bestand haben können“, so Landrat Bastian Rosenau abschließend. „Das wäre vor allem für die Wirtschaft, den Handel und die Kultur wünschenswert und wichtig.“
Die Regelungen der Corona-Verordnung finden sich im Detail unter . Die Allgemeinverfügung für den Enzkreis ist im Wortlaut unter den Amtlichen Bekanntmachungen auf der Homepage nachzulesen.
Mitteilung des Landratsamtes Enzkreis