Zuschauer identifizieren 32-Jährigen Mann
Im sogenannten “Hexenkessel-Fall” von Eppingen, hat die Staatsanwaltschaft Heilbronn nun Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung erhoben. Die Klage richtet sich gegen einen 32 -Jährigen der Mitglied der Kraichtaler Gruppierung “Bohbrigga Hexenbroda” ist, berichtete zuerst die Heilbronner Stimme.
Nach Mitteilung der Behörde stützt sich die Anklage auf mehrere Zeugenaussagen der Besucher des Nachtumzuges. Diese hätten die Identifizierung des jungen Mannes ermöglicht. Gegen die restlichen Mitglieder der Faschingsgruppe wurde das Verfahren indes eingestellt. Eine Identifizierung weiterer Personen war durch die vorliegenden Aussagen demnach nicht möglich. Die nun erfolgte Anklage gegen den 32-Jährigen war offenbar nur durch außenstehende Zeugen möglich – die Mitglieder der Hexengruppe haben keines ihrer eigenen Mitglieder belastet.
Die Anklage lautet auf fahrlässige Körperverletzung, der notwendige Vorsatz für den Tatbestand der schweren Körperverletzung sei in diesem Fall nicht gegeben, so die Staatsanwaltschaft weiter.
Von der Tat bis zur Anklageerhebung sind bereits gut sechs Monate vergangen. Während des Eppinger Nachtumzuges Anfang Februar hatten Unbekannte eine junge Frau aus dem Raum Karlsruhe über einen mitgeführten Kessel mit heißem Wasser gehalten, worauf ihre Beine vermutlich unabsichtlich hinein gerieten. Sie zog sich dabei erhebliche Verletzungen an den Beinen zu. Der Vorfall hatte ein bundesweites Echo hervorgerufen und könnte unter Umständen auch die Einstellungen des traditionellen Nachtumzuges in der Zukunft nach sich ziehen.