Drohung war einschüchternd aber nicht strafrechtlich relevant
Etwa drei Jahre ist es nun her, dass die 20-jährige Melissa M – Ex-Freundin des ehemaligen Eppinger Neonazis Florian H. – in Kraichtal-Landshausen mit heftigen Krämpfen aufgefunden wurde und kurze Zeit später starb. Die daraufhin durchgeführte Untersuchung der Leiche ergab einen natürlichen Tod in Folge einer Lungenembolie. Von Ihrem damaligen Lebensgefährte Florian H. aus Eppingen wurde behauptet, dass er wichtige Informationen über den gewaltsamen Tod der Polizistin Michèle Kiesewetter in Heilbronn habe – bevor es zu einer Befragung kommen konnte, verbrannte der junge Mann unter nicht vollständig geklärten Umständen in seinem Auto.
Als wichtige Zeugin sagte Melissa M. im Zuge der Ermittlungen auch vor dem NSU-Untersuchungsausschuss des Landes Baden-Württemberg aus. Schnell wurden Vermutungen laut, dass die junge Frau im Vorfeld dieser Befragungen von einem Unbekannten bedroht worden sei. Die Kriminalpolizei Karlsruhe, Abteilung Staatsschutz, nahm daraufhin die Ermittlungen auf. Anlass dafür war auch ein Bericht der ARD, wonach ein Nachbar von Melissa M. in Landshausen die Drohungen bestätigte.
Heute liegt nun das Ergebnis dieser Recherchen vor. Wie die Staatsanwaltschaft mitteilt, wird das Ermittlungsverfahren in dieser Angelegenheit nun eingestellt. Zwar konnte die vom Nachbar erwähnte Drohung in Form einer Nachricht zugeordnet werden, diese enthielt demnach Worte mit einschüchternder Wirkung, wohl aber keine strafrechtlich relevanten Formulierungen.
Bei den Drohungen soll es sich laut dem Nachrichtenmagazin Telepolis um SMS-Nachrichten mit ausländischer Nummernkennung gehandelt habe. Sie enthielten Drohungen hinsichtlich Melissa M. Aussagen vor dem Ausschuss und mögliche Konsequenzen im Falle der Nichtbefolgung.
Bis heute werfen die NSU-Morde viele Fragen auf und noch einige mehr wenn es um die Aufarbeitung derselbigen geht. In den vergangenen Jahren sind sechs Zeugen im Fall dieser beispiellosen Mordserie ebenfalls ums Leben gekommen, teilweise unter nicht abschließend geklärten Umständen
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