Neuer Kreisel am Ortseingang Ubstadt – Beliebter Schleichweg wird dicht gemacht

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Neuer Kreisel am Ortseingang Ubstadt - Beliebter Schleichweg wird dicht gemachtFür die Baugebiete „Tiefeweg“ in Ubstadt und „Zeuterner Straße Süd“ in Stettfeld wurde ein privater Erschließungsträger beauftragt​ Das nächste Wohnbaugebiet in Ubstadt soll im Gewann „Tiefeweg“ ausgewiesen werden. Das Gebiet liegt am Ortsende von Ubstadt in Richtung Unteröwisheim, südlich der Unteröwisheimer Straße.

Der Gemeinderat hat jetzt einstimmig entschieden, dass die Haupterschließung des neuen Wohnbaugebietes über einen Kreisel erfolgt.

Dieser soll den neuen Ortseingang von Ubstadt klar definieren und deshalb exakt an der Stelle positioniert werden, an der derzeit die beiden landwirtschaftlichen Wege auf die Unteröwisheimer Straße stoßen. Gleichzeitig dient der Kreisel dann auch als Geschwindigkeitsbremse. Neben der Haupterschließung über den Kreisel erhält das Baugebiet dann noch einen zweiten Anschluss im Bereich Aldi/dm.

Der Neubau des Kreisels würde den „Schleichweg“ zwischen der Salzbrunnenstraße/Seegrabenstraße und der Unteröwisheimer Straße allerdings noch attraktiver machen. Deshalb hat der Gemeinderat ebenfalls einstimmig festgelegt, dass der „illegale Schleichverkehr“ zukünftig unterbunden wird, z. B. durch die Anbringung z. B. eines Pollers, der bei Bedarf entfernt werden kann. So kann der Weg dann trotzdem (z. B. bei Baumaßnahmen in der Unteröwisheimer Straße) befahren werden bzw. Landwirte können den Weg nutzen. Im Unterschied zu früheren Wohngebieten sollen neben den klassischen Einfamilienhäusern im aktuellen Gebiet zukünftig auch Mietwohnungsbauten möglich sein. Ziel ist eine zukunftsorientierte, bedarfsgerechte, verdichtete, jedoch verträgliche Wohnbebauung, die letztendlich auch dem nachhaltigen und sparsamen Umgang mit Grund und Boden Rechnung trägt.

Ganz entscheidend wird sein, dass die neuen Bauplätze dann auch wirklich zeitnah bebaut werden und nicht – wie bisher – für zukünftige Generationen reserviert werden. Gemäß der Entscheidung des Gemeinderates wird die Erschließung des Gebietes deshalb nur dann tatsächlich umgesetzt, wenn alle Eigentümer im Vorfeld schriftlich die maßgeblichen Konditionen und Rahmenbedingungen akzeptieren. Konkret geht es dabei insbesondere um die Übernahme sämtlicher entstehender Kosten und um die Vereinbarung einer Bauverpflichtung. Sofern innerhalb einer angemessenen Frist keine Einigung erzielt wird, erfolgt die Ausweisung des Wohnbaugebietes in einem anderen Gebiet in Ubstadt. Ziel ist es, dass der Bebauungsplanentwurf jetzt verfeinert wird und dann nach nochmaliger Behandlung im Gemeinderat die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt wird.

Außerdem wird dann ein Bürgergespräch stattfinden, bei dem der Bebauungsplanentwurf dann im Detail der Bevölkerung vorgestellt wird. Auf Grundlage dieses vorabgestimmten Entwurfs werden dann die ersten Gespräche mit den betroffenen Grundstückseigentümern geführt. Im weiteren Verfahren ist dann auch noch zu festzulegen, ob das gesamte Gebiet auf einmal oder in zwei Bauabschnitten erschlossen wird. Gleichzeitig hat der Gemeinderat entschieden, dass auch eine mögliche Überplanung des direkt gegenüberliegenden Bereiches zwischen Aldi/dm und dem landwirtschaftlichen Weg näher untersucht wird. Außerdem hat der Gemeinderat sowohl für das neue Wohnbaugebiet „Tiefeweg“ in Ubstadt, als auch für das neue Wohnbaugebiet „Zeuterner Straße Süd“ in Stettfeld ein Büro aus Pforzheim als privaten Erschließungsträger beauftragt. Eine Hauptaufgabe des privaten Erschließungsträgers wird es sein, die Gespräche mit den betroffenen Privateigentümern zu führen.

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